Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird durch den Stadtrat beauftragt, alle benutzungspflichtigen Radwege mit den StVO-Zeichen 237, 240, 241 hinsichtlich ihrer Breiten auf die Vorgaben der “Empfehlungen für Rad-verkehrsanlagen” (ERA 2010) zu überprüfen. Bei Nichterfüllung der ERA-Vorgaben ist die Benutzungspflicht aufzuheben. Es kann begründete Ausnahmen geben, die schriftlich darzulegen sind.