Anfrage – Mietkonditionen in den Durchgangswohnungen für Flüchtlinge

Die Wohnverhältnisse in den privat geführten Durchgangswohnungen in Koblenz sind z.T. prekär. Da die Stadt Koblenz diese Mieten bezahlt und wir eine Verschwendung von Steuergeldern verhindern möchten, haben Bündnis 90/ DIE GRÜNEN folgende Fragen:

  1. Wie viele sogenannte Durchgangswohnungen/ -häuser gibt es in der Stadt Koblenz, in denen mehr als 10 Flüchtlinge untergebracht sind? Wieviele Flüchtlinge sind durchschnittlich in diesen Wohnungen untergebracht?
  2. Hat in diesen Wohnungen jeder Flüchtling einen eigenen Mietvertrag? Wenn nicht, nach welchen Kriterien werden die Mieten an die VermieterInnen ausgezahlt und wer ist Vertragspartner für das Sozialamt?
  3. Welche Auflagen, bzw. Vorgaben gibt es für diese VermieterInnen? Gibt es eine Belegungshöchstgrenze und wonach bemißt diese sich?
  4. Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer (von…bis) der Menschen in diesen Durchgangswohnungen?
  5. Welche Form der Betreuung der Flüchtlinge in den Durchgangswohnungen ist von städtischer Seite aus gegeben?
  6. Wie hoch sind die Mietzahlungen, wenn die Flüchtlinge in „normale“ Mietwohnungen ziehen? Falls es Unterschiede gibt, nach welchen rechtlichen Kriterien kommen die unterschiedlichen Mietzahlungen zustande? Wonach richtet sich hier der von städtischer Seite akzeptierte Mietpreis?
  7. Unterscheiden sich diese Mietverträge von den Mietverträgen der Durchgangswohnungen? Wenn ja, aus welchen Kriterien wird diese Differenzierung der Mietverträge hergeleitet? Wie unterscheiden sich die Aufgaben und vertraglichen Leistungen, bzw. Anforderungsprofile der VermieterInnen in den Durchgangswohnungen von denen der VermieterInnen der normalen Mietwohnungen?
  8. Finden in regelmäßigen Abständen Überprüfungen der Wohnverhältnisse, unter baurechtlichen, unter Jugendschutz-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitskriterien statt?