Antrag – Einführung elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, wie es aktuell die Stadt Trier getan hat, der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz „Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Abs.1, SGB V in Verbindung mit §1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz“ ab dem 1.1.2017 beizutreten.

Begründung:

Die Gesundheitskarte erlaubt den Asylbewerber*innen den direkten Besuch beim Arzt, ohne sich vorher beim Sozialamt einen Behandlungsschein zu holen.

Nach unserem Antrag vom Januar 2016, unterrichtete die Verwaltung im Sommer 2016 über die Vor- und Nachteile einer Gesundheitskarte auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen des Landes. Hierbei wurde negativ bewertet und von der Verwaltung eine Ablehnung erteilt, ohne dass es zu einer Abstimmung kam.

In der Stellungnahme wird von erhöhten Kosten gesprochen. Hierbei wird der an die Kasse zu zahlende Grundbetrag abzüglich des Wegfalles zweier Stellen gerechnet. Die Verwaltung kommt dabei auf Mehrausgaben von 87.000 €. Die eingesparten Personalkosten liegen aber höher. Im berechneten Modell wird von Nachprüfungen durch die Krankenkasse ausgegangen, die aber nach §10 der Rahmenvereinbarungen fast komplett eingestellt werden sollen und nur noch für Sonderfälle benötigt wird. Somit ist im Personalbereich mit größeren Einsparungen zu rechnen.

Auch weitere Nebenkosten entfallen, wie z.B. Arbeitsplatz- und Personalverwaltungskosten, Fortbildungskosten oder Abwesenheitskosten, die ebenfalls zu berücksichtigen wären. An sogenannten Hochkostenfällen würde sich das Land RLP zu 85% der Verwaltungs- und Behandlungskosten beteiligen. Zudem wird bei der Nachteilsbewertung von möglichen Missbräuchen gesprochen. Bei der derzeitigen Regelung mit Behandlungsscheinen besteht aber eine Weitergabe eben dieser, da Pässe und andere Dokumente i.d.R. von Ärzten nicht geprüft werden. Eine elektronische Gesundheitskarte mit einem Lichtbild verhindert dagegen eine Übertragung von möglichen Behandlungsansprüchen. Damit würde die elektronische Gesundheitskarte zur Minimierung von Missbräuchen beitragen.

Anfang der Woche (25.10.2016) haben sich in Trier die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN, Linken und den Freien Wählern in Verbindung mit der Verwaltung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete entschlossen.

Hans-Peter Ackermann