Anfrage – Anpassung der Kosten der Unterkunft

Der neue Mietspiegel tritt in Koblenz ab 1.1.2017 in Kraft. Er zeigt, dass die Mietpreise auch in Koblenz weiter ansteigen. Wie plant die Stadt die Anpassung der Kosten der Unterkunft für bedürftige Personengruppen an das neue Niveau des Mietspiegels?

Dazu stellen wir folgende Fragen:

  1. Wie legt die Kommune die Kosten der Unterkunft (KDU) fest? Gibt es ein schlüssiges Konzept zur Berechnung, wie z.B. in Kassel, Halle oder dem Kreis Groß-Gera? Wenn noch nicht, wann wird eins erstellt?
  2. Wie wird in Koblenz das Wohnungsangebot beobachtet? In wie weit fließen die Ergebnisse über die Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum mit in die Berechnung?
  3. Im neuen qualifizierten Mietspiegel ab 2017 kommt es zur Erhöhung der durchschnittlichen Quadratmetermiete in Koblenz. Fließt das in die Berechnung der KDU schon ein? Wenn nicht, warum nicht?
  4. Wie viele Einnahmen kommen vom Bund als Zuzahlung für die KDU in den städtischen Haushalt? Ist dieser Betrag kostendeckend?
  5. Wir groß ist der Spielraum der Kommune Koblenz bei der Übernahme von höherliegenden Kosten? Werden diese übernommen, wenn die Betroffenen nachweisen, dass sie keinen preiswerteren Wohnraum gefunden haben? Wie muss dieser Nachweis erbracht werden?

Hans-Peter Ackermann

Stellungnahme der Verwaltung als PDF lesen.