Der Rat der Stadt Koblenz möge beschließen: Der Ausschuss Fachbereich IV behält sich vor, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB für größere und/oder städtebaulich bedeutende Projekte zu erteilen. Größere Projekte sind beispielsweise Bauvorhaben mit mehr als 4 Einfamilienhäusern, mehr als 10 WE oder mehr als 4 Geschossen oder Einzelhandelsflächen von mehr als 500 qm.
Begründung:
Ziel dieser Regelung soll sein, dass die städtebaulichen und planungsrechtlichen
Bedingungen und Folgewirkungen einer angestrebten Projektrealisierung im Vorfeld auf
einer breiteren und umfassenderen Basis diskutiert werden können. Damit würde
ein Procedere angewendet, das in anderen Großstädten ebenfalls üblich ist.