Antrag zur Einführung eines Bürgerhaushaltes

Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Koblenz wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger bei den vorbereitenden Beratungen des Haushaltes und in die Haushaltsberatungen der Stadt Koblenz einbezogen werden können. Sie hat sich bei der Prüfung auch an bereits erfolgreich durchgeführte Bürgerhaushalte wie in Berlin-Lichtenberg und anderswo zu orientieren.

Diese Prüfung hat ferner u.a. die qualitativ unverzichtbaren Bausteine eines Bürgerhaushalts wie die Informations-, Konsultations- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit zu beinhalten. Hinreichend sollen auch unterschiedliche Grade und verschiedene Formen der Beteiligung geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat bis zum Beginn der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2010 in Form eines schriftlichen Berichtes vorzulegen.

Begründung:

Mehrere Kommunen, wie z.B. in modellhafter Weise Berlin-Lichtenberg, Hilden, Vlotho oder Hamm, sind neue Wege der Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Haushalts gegangen. Ohne die Rechte des Rates einzuschränken, werden die Bürgerinnen und Bürger stärker an der kommunalen Finanzplanung beteiligt.

Wir sehen in Bürgerhaushalten eine Chance, dass der Kernbereich kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse – die Haushaltspolitik – für die gesellschaftliche Teilhabe erschlossen werden kann. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen besondere Schwerpunkte darauf, dass (a.) in allen Phasen der Haushaltsaufstellung, -durchführung und -kontrolle die aktive Teilnahme der Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen und der haushalts- sowie gestaltungspolitischen Prioritätensetzung gesichert ist; (b.) eine umfassende und problemorientierte Information der Bevölkerung über die zur Verfügung stehenden Mittel sowie die eigentlich anstehenden Aufgaben erfolgt; (c.) die kommunalpolitisch Verantwortlichen möglichst viele Haushaltstitel zur öffentlichen Debatte stellen; (d.) sich die Kommunalvertretungen selbst verpflichten, dem Votum der Bürgerinnen und Bürger zu folgen; (e.) alle Möglichkeiten für eine breite Teilnahme der Bevölkerung geschaffen werden und (f.) sich die jeweils konkreten Verlaufsformen allmählich und auf der Grundlage von Erfahrungen herausbilden können und nicht bereits zu Beginn durch restriktive Formalitäten ersticken.

Ergänzend sei hier erwähnt, dass sich der Verwaltungsaufwand für die Aufstellung eines Bürgerhaushalts als eher gering erwiesen hat. So betrugen die Kosten z.B. in Hilden nur rund 7 Cent pro Bürger/in.