Antrag zur Fortsetzung des Klimaschutzkonzeptes

Der Stadtrat möge beschließen: Das Klimaschutzkonzept der Stadt Koblenz aus dem Jahr 2000 (Datenlage 1998) soll auf den aktuellen Stand gebracht und ein neues Teilkonzept „18% Regenerative im Jahr 2020“ in Auftrag gegeben werden. Für dieses Teilkonzept werden 80% Förderung beantragt. Die Umsetzung des aktualisierten Klimaschutzkonzeptes und des neuen Teilkonzeptes wird durch eine dreijährige Beratungs- und Begleitungsleistung garantiert. Die Finanzierung der verbleibenden 20% soll möglichst durch Sponsoring sichergestellt werden.

Begründung:

Nach einer Vorgabe der EU muss Deutschland bis zum Jahr 2020 18 Prozent seines Energiebedarfs aus regenerativen Quellen wie Wasser, Wind, Sonne und Biomasse decken. Einen großen Anteil dieses Reduktionszieles werden die Kommunen zu leisten haben.

Im Jahr 1998 wurde für die Stadt Koblenz ein Klimaschutzkonzept mit mehreren Teilkonzepten durch IFEU erarbeitet, dass jedoch nur in kleinen Teilbereichen umgesetzt werden konnte und zwischenzeitlich veraltet ist.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im Jahr 2008 eine Klimaschutzinitiative gestartet und diverse Förderprogramme aufgelegt.
Ein Förderprogramm betrifft die Erstellung von Klimaschutz (Teil-) Konzepten und deren begleitende Umsetzung durch einen so genannten „Klimamanager“. Sowohl die Erstellung des Konzeptes als auch die Einsetzung eines Klimamanagers für 3 Jahre werden jeweils bis zu 80% durch das Förderprogramm gedeckt.

Um die Umsetzung des Konzeptes zu garantieren, sollte – wie im Förderprogramm auch vorgesehen – die Beratungs- und Begleitungsleistung in Anspruch genommen werden. Die mögliche Förderung beträgt auch hier 80% bei max. 3 Jahren und höchstens 70.000 Euro pro Jahr.

In dem Teilkonzept wäre zu klären: 
Anteil an regenerativen Energiequellen derzeit
Evaluierung der bestehenden Potentiale, so dass 18% des Energiebedarfs der Stadt Koblenz mit regenerativen Energien gedeckt werden kann unter Berücksichtigung von verschiedenen Energiebedarfs-Szenarien*.

*Der Anteil der regenerativen Energien ist in hohem Maße von Entwicklung des Energiebedarfs abhängig. Bei rückläufigem Energieverbrauch der städtischen und privaten Haushalte und geringerem Verkehrsaufkommen ist ein geringerer Zubau an regenerativen Energien notwendig. Dieser Umstand muss in dem Teilkonzept berücksichtigt werden. Ebenfalls sollte untersucht werden, welche Maßnahmen aus dem bestehenden Gesamtkonzept flankierend umgesetzt werden müssen, um die Vorgabe „18%“ mit Sicherheit zu erreichen.