Antrag auf Verzicht von Laubblas- und Laubsaugegeräten im Stadtgebiet

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf den Einsatz von Laubblas- und Laubsaugegeräten im Stadtgebiet zu verzichten.

Begründung:

Der Einsatz von Laubsaugern zur Reinigung von Gehwegen und Parkflächen ist ökologisch und arbeitsmedizinisch höchst bedenklich. Das Bundesamt für Naturschutz und Umweltverbände warnen schon seit Jahren vor dem Einsatz dieser Geräte, die Umwelt und Gesundheit durch Lärm und Schadstoffe belasten und den Naturhaushalt empfindlich stören.

Der Schallpegel eines Laubsaugers von bis zu 115 Dezibel – das entspricht dem Krach eines Presslufthammers – stellt nicht nur für Anwohner eine Belästigung und Beeinträchtigung der Wohnqualität dar sondern schädigt auch die Benutzer selbst, die durch die Abgabe toxischer Kohlenwasserstoffe beim Gebrauch von Laubsaugern auch einem erhöhten Krebsrisiko ausgesetzt sind.

Das Absaugen des Laubes widerspricht dem natürlichen Kreislauf der Kompostierung.
Durch die Geräte wird die Bodenbiologie gravierend beeinträchtigt: Sie saugen außer welken Blättern auch Kleinsttiere wie Insekten, Spinnen und Würmer auf und töten diese dabei. Außerdem führt der Verlust an Pflanzensamen zu einer Verarmung der Vegetation.

Das Leitbild der Stadt Koblenz: Koblenz – weiter auf dem Weg zu einer grünen Stadt – Wer bei uns lebt oder arbeitet, und wer uns besucht, der soll sich auch erholen können. Wir werden im (Innen)stadtbereich Ruhe- und Rückzugsräume für Mensch und Tier schaffen. Für die Erhaltung einer intakten Tier- und Pflanzenwelt setzen wir uns ein.