Antrag – Sicherung des Grünzuges Moselweißer Hang

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • den Moselweißer Hang mit all seinen noch verbliebenen Grünflächen zu sichern.
    Grundlage ist der auf beigefügter Karte gekennzeichnete Geltungsbereich und alle betroffenen Bebauungspläne unabhängig davon, ob sie bereits rechtskräftig sind oder nicht
  • die Größe der Gartenhäuser in den vorhandenen Gartenanlagen im Bereich Unter-/Oberbreitweg/ Bacherersweg und am Maigesetzweg sind auf ein verträgliches Maß zu reduzieren (in Anlehnung an das BKleing G** ) und in Bebauungsplänen rechtlich festzusetzen
  • Beeinträchtigungen durch Gartenabfälle, illegale Müllablagerungen, Biozideinsatz und die Auswirkungen einer zeitweise starken Erholungsnutzung sind durch geeignete Maßnahmen und entsprechende Verbote und Gebote zu unterbinden
    Erneuter Flächenverbrauch durch Versiegelung (Neubebauung oder Straßen) ist ebenfalls zu unterbinden und rechtlich zu sichern. Diese Grundaussage darf nicht durch Großprojekte unterlaufen werden
  • Sobald das Tierheim umgezogen ist, sind die Gebäude zurückzubauen und die Flächen wieder herzustellen

Begründung:

Im noch gültigen FNP (1983) ist der Moselweißer Hang wegen seiner hohen ökologischen und klimatisierenden Wertigkeit seit 2005 als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Die von der Stadt Koblenz in Auftrag gegebene Stadtklimauntersuchung der Fa. Spacetec kommt zum gleichen Ergebnis und empfiehlt jegliche Bebauung in diesem Gebiet zu unterlassen.

In der Schutzgebietskonzeption der Stadt Koblenz (2004) zählt das Landschaftsschutzgebiet Moselweißer Hang zu den Schutzgebietsausweisungen mit erster Priorität: In der Karte 3 der Schutzgebietskonzeption ist er als Biotopkomplex gekennzeichnet und als Naturschutzgebiet vorgeschlagen. Er hat neben der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum eine sehr hohe Bedeutung für den Biotopverbund sowie für die Aufwertung der angrenzenden Siedlungsbereiche. Darüber hinaus kommt dem Gebiet eine hohe Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktion im Stadtgebiet Koblenz zu.

Auch die Bundesregierung will zunächst bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha täglich reduzieren; so steht es in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Die Bundesregierung 2002, S. 99).

Die Landesregierung RLP strebt für die laufende Legislaturperiode eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans IV (LEP) an, um insbesondere den gewachsenen Anforderungen im Energiebereich, bei der Flächeninanspruchnahme, der Entwicklung und Umsetzung einer landesweiten Biodiversitätsstrategie Rechnung zu tragen. Die Flächeninanspruchnahme soll auf niedrigstem Niveau von unter einem Hektar pro Tag stabilisiert werden.

Das Problem muss zuerst in den Kommunen gelöst werden!

Daher halten wir uns an die umfangreichen Untersuchungen zum Moselweißer Hang, die Fraktionen SPD, BIZ, FBG und Grüne unterstützen die Forderungen des BUND, des Beirates für Naturschutz und die Lokale Agenda 21 zum Stopp der Flächenversiegelung am Moselweißer Hang.

ZITAT: „Der Gedanke der Nachhaltigkeit verbindet wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit. Diese drei Ziele bedingen einander. Denn auf Dauer ist kein Wirtschaftswachstum vorstellbar, das auf Raubbau an der Natur oder auf sozialen Ungerechtigkeiten beruht. Diese Erkenntnis ist Ausdruck unserer Verantwortung nicht nur für jetzige, sondern auch für künftige Generationen. Was wir heute tun, darf nachfolgenden Generationen die Chancen auf ein Leben in einer intakten Umwelt und in Wohlstand nicht nehmen.“ Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, 52. Food Business Weltgipfel, 18. Juni 2008