Antrag – Café Rheinanlagen

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Cafe Rheinanlagen ab Mai 2013 als Cafe und Restaurant betrieben wird, wie im BP 126 unter „Ziele und Zwecke der Planung“ als wesentliches Einzelziel formuliert.

Begründung:

Die Regelungen des Bebauungsplanes 126 beziehen sich auf die seinerzeitigen Regelungen des Kaufvertrages zwischen dem ehemaligen Eigentümer und der Stadt Koblenz, in welche der neue Eigentümer und Betreiber seinerseits eingetreten ist. Diese besagen, dass das Kaufobjekt auch für den Fall einer zweigeschossigen Neubebauung oder im Falle eines Umbaues oder einer Erweiterung, insgesamt und immerwährend als Café-Restaurant weiterzuführen oder durch Dritte weiterzuführen ist.

Würde der neue Betreiber also nur ein Café betreiben, wie der Presse zu entnehmen war, bliebe er somit eindeutig und sehr weitgehend hinter einvernehmlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen zurück – dieses kann aus unserer Sicht nicht toleriert werden.

Der Bebauungsplan 126 „Cafe Rheinanlagen und angrenzende Bereiche“ steht seit Jahren im Focus der Öffentlichkeit.

Bei dem Gelände handelt es sich um einen historisch bedeutsamen Ort in der Stadt Koblenz, der seit jeher gastronomisch und touristisch geprägt war und einen unverzichtbaren Identifikationspunkt der Koblenzer Bevölkerung bis heute darstellt.

Seit 2011 liegt ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor, den die große Mehrheit des Rates beschlossen hat. Wir wollen nochmals deutlich machen, dass wir an dem beschlossenen, rechtskräftigen Bebauungsplan festhalten.