Bereits in der Vergangenheit lag es im Ermessen der Verkehrsbehörde bei einer innerörtlichen Durchgangsstraße Tempo 30 einzuführen, um die Bewohner von stark befahrenen Straßen nicht weiter dem Lärm auszusetzen und damit deren Gesundheit nicht länger zu beeinträchtigen.
Im Februar 2014 initiierten das Verkehrs- und das Umweltministerium der Landesregierung erneut die Durchführung von Pilotprojekten zur Geschwindigkeitsreduzierung an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zum Schutz vor Lärm. Bei den Pilotprojekten soll die subjektive Wirkung der Lärmreduzierung mittels Fragebogen ermittelt werden.
Im Antrag (AT/0009/2014) der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen in der Ratssitzung vom 30.01.2014, hieß es dazu:
“Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert:
- alle Schritte zu tun, um die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz auf besonders betroffenen Tempo-50-Straßen im Stadtgebiet durch Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu verbessern. Dies sind zum Beispiel alle engen Durchfahrtsstraßen der Stadtteile, wie z.B. die Rübenacher Straße, Aachener Straße, Kurfürst-Schönborn-Straße usw., sowie alle Stadtteilzentren, Einkaufsstraßen wie z.B. Pfuhlgasse, Obere Löhr etc.
- die Verwaltung wird beauftragt, sich an die Verkehrsminister beim Land und Bund zu richten mit dem Ziel, dass die Beschilderung von Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes sowie der Förderung des Fahrradfahrens und des Fußgängerverkehrs zu erleichtern.”
Die Stellungnahme des Antrages mit der Beschlussempfehlung der Verwaltung befindet sich auf Seite 2.
Die Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP fragen an, ob alle bzw. eine der folgenden Straßen in die Maßnahme (Pilotprojekt) aufgenommen werden?
- Rübenacher Straße
- Aachener Straße
- Trierer Straße
Wenn nein, warum nicht? Wie lautet grundsätzlich der aktuelle Sachstand?
DOB Koblenz, 31.01.2014
10-Haupt- und Personalamt Tel.: 0261 129 1231
In Absprache mit Amt/EB:
66-Tiefbauamt
Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt als weitere Vorgehensweise:
- Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsüberlegungen im Sinne des ersten Antragspunktes fortzuführen und dabei aufzuzeigen, ob im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Ausweisung als Tempo-30-Zone / Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich möglich wäre.
- Für die übrigen Straßenabschnitte mit entsprechender städtebaulicher Struktur, in denen die Zoneneinsatzkriterien nicht erfüllt sind (klassifizierte Straßen bzw. beampelte Straßen), soll die Verwaltung prüfen und darlegen, ob und wie eine einfache Geschwindigkeitsbeschränkung (ohne Zonenregelung) umgesetzt werden kann.
- Die Stadt Koblenz richtet ein Schreiben mit dem Ansinnen des vierten Antragspunktes bezüglich klassifizierter Straßen an die Verkehrsminister bei Bund und Land; ergänzt um das Anliegen des zweiten Antragspunktes, die Ermessensspielräume bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zugunsten der Anwohner, Fußgänger und Radfahrer auszuweisen.
- Der Fachbereichsausschuss IV soll Mitte 2014 über die Ergebnisse unterrichtet werden.