Antrag – Tempo 30 in Koblenz

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert alle Schritte zu tun, um die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz auf besonders betroffenen Tempo-50-Straßen im Stadtgebiet durch Senkung der zulässigen  Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu verbessern.  Dies sind zum Beispiel alle engen Durchfahrtsstraßen der Stadtteile, wie z.B.  die Rübenacher Straße, Aachener Straße,  Kurfürst-Schönborn-Straße usw., sowie alle Stadtteilzentren, Einkaufsstraßen wie z.B. Pfuhlgasse, Obere Löhr etc.

Der Stadtrat fordert die Straßenverkehrsbehörden bei der Stadt und dem Land ausdrücklich auf, die Ermessensspielräume zugunsten der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, auszulegen.

Wo häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten, möge das Ordnungsamt regelmäßige Überwachungen und Ahndungen vornehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich an die Verkehrsminister beim Land und Bund zu richten mit dem Ziel, dass die Beschilderung von Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes sowie der Förderung des Fahrradfahrens und des Fußgängerverkehrs zu erleichtern.

Begründung:

Tempo 30 muss in unseren Städten eine viel höhere Priorität bekommen. Tempo 30 ist eine kostengünstige Möglichkeit um die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen, Schmutz und Lärm zu reduzieren und die Bedingungen für Fußgänger/innen sowie Fahrradfahrer/innen und ÖVNV-Nutzern zu verbessern. Der Verkehr fließt besser und die Stauanfälligkeit sinkt. Alle können angstfreier unterwegs sein. Straßen werden wieder zum sicheren Bewegungs- und Begegnungsraum. Wir unterstützen die Europäische Bürgerinitiative “30kmh – macht die Straßen lebenswert!” Deren Ziel ist, dass  Tempo 30 zur Regel wird und Tempo 50 zur Ausnahme, über die die Städte und Dörfer selbständig entscheiden können. Das ist auch absolut nachzuvollziehen, denn in der Kommune wissen wir am besten, wo eine Temporeduzierung erforderlich ist.

Am 2. Juli 2012 wurde im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten der „Runde Tisch Lärm“ für einen besseren Lärmschutz einberufen, der zur innerörtlichen Verkehrsberuhigung empfiehlt, modellhaft Geschwindigkeitsbeschränkungen – z.B. 30 oder 40 km/h an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen – oder Nachtfahrverbote für Lkw durchzuführen und diese Pilotprojekte mit Lärmmessungen, Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsüberwachungen zu begleiten. Zusammen mit Kommunen wird gegenwärtig die Umsetzung von Pilotprojekten vorbereitet.

Andrea Mehlbreuer
Fraktionsvorsitzende