Anfrage – Beerdigungskosten bei Hartz-IV Empfängern

„Erforderliche Kosten“ für eine „einfache, aber würdige Beerdigung“ müssen bei anspruchsberechtigten Personen vom Sozialamt übernommen werden. Beide Sachverhalte sind nicht gesetzlich definiert und unterliegen subjektiv der Auslegung durch die bearbeitenden Mitarbeiter.

Hier stellen sich der GRÜNEN Ratsfraktion folgende Fragen:

  1. Wie definiert man in Koblenz „einfache Bestattungen“, was ist inklusive?
  2. Wie ist in Koblenz die Übernahme der Bestattungskosten für Sozialhilfe- und Hartz IV EmpfängerInnen geregelt? Gibt es festgelegte, einheitliche  Pauschalen oder sind die gezahlten Kosten an die Einzelfälle angepasst? Wenn ja, nach welchen Maßstäben werden die Einzelfälle individuell geprüft und die Kosten hierfür übernommen?
  3. Gibt es Vorgaben und Richtwerte für die verschiedenen Einzelpositionen?
  4. Gibt es Obergrenzen für die Kosten der Beerdigung?
  5. Gibt die Stadt Koblenz die Art der Bestattung für Bedürftige vor (Feuer- oder Erdbestattung)? Und legt die Stadt Koblenz eine/n BestatterIn (mit dem günstigsten Angebot) fest?
  6. Wie häufig kommt es zu rechtlichen Einsprüchen oder Klagen gegen die Stadt wegen nicht ausreichender Übernahme der Kosten?