Antrag – Einrichtung eines Behindertenbeirates für die Stadt Koblenz

Beschlussentwurf

Der Rat möge beschließen:

Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung ihrer Interessen wird die Verwaltung aufgefordert, einen kostenneutralen Behindertenbeirat einzurichten. Bei der Einrichtung des Behindertenbeirates, bei der Erarbeitung einer entsprechenden Satzung und der Gestaltung eines inhaltlichen Profils sind der/die Behindertenbeauftragte und die Verbände und Institutionen, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern, mit einzubeziehen.

Begründung:

Die Behindertenbeiräte der Kommunen sind wichtige Ansprechpartner für behinderte Menschen, aber auch für die Verwaltung, die Politik und die Verbände. In Rheinland-Pfalz gibt es zur Zeit 37 Beiräte und vergleichbare Arbeitskreise für die Belange behinderter Menschen auf kommunaler Ebene. Ihre Arbeit ist besonders wichtig, um vor Ort Lebensbedingungen für behinderte Menschen ohne Ausgrenzung und ohne Barrieren zu ermöglichen. Gerade in Koblenz hat sich die Arbeit der Beiräte bewährt, wie die erfolgreiche Arbeit des Seniorenbeirat, des Jugendrates und des Beirates für Migration und Integration beweist.

Während der/die Behindertenbeauftragte von der Stadt beauftragt ist, die Interessen der Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Beeinträchtigungen in den Ämtern der Stadt Koblenz darzulegen, soll der Behindertenbeirat als beratendes Gremium für den Stadtrat fungieren. Daher wird vorgeschlagen, dass auch Vertreter aus Politik und Verwaltung Mitglieder des Beirats sein sollen.

Durch die ständige Beteiligung von Politik und Verwaltung in diesem Gremium und den damit einhergehendem Informationsfluss können Entscheidungen zeitgerecht und zielgerichtet herbeigeführt. So können Haushaltsmittel gezielt für den vorhandenen Bedarf eingesetzt und Mehrkosten z.B. durch aufwändige Nachrüstungen vermieden werden.

Hintergrund:

Seit 1997 vertritt in Koblenz ein ehrenamtlich tätiger Behindertenbeauftragter die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen. Seit der Entscheidung von 1997 ist der Umfang der Aufgaben für diese Tätigkeit deutlich gewachsen. 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-BRK unterzeichnet, 2010 hat die Landesregierung von  Rheinland-Pfalz ihren Aktionsplan dazu veröffentlicht, der aktuell novelliert und 2016 als Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft treten soll. Bereits seit 2002 verfolgt das Land Rheinland-Pfalz mit dem Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung u.a. das Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Beeinträchtigungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Mit der gemeinsamen kommunalen Teilhabeplanung und den darauf basierenden Aktionsplänen haben der Kreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz auf die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen reagiert.

Von den rund 70 Gesetzen und Verordnungen, die in der Folge des Landesbehindertengleichstellungsgesetz anzupassen oder zu ergänzen waren, haben alle eine mehr oder weniger große Auswirkung auf die Stadt Koblenz und ihre Bürgerinnen und Bürger. So hat das novellierte Schulgesetz 2014 das Recht auf inklusiven Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen auf eine neue Grundlage gestellt. Die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz ist in der Novellierung und wird eine Fülle neuer Grundlagen für ein barrierefreies Miteinander auch in Koblenz schaffen.

Diese Liste ließe sich noch erweitern um Stichworte wie Budget für Arbeit, Nahverkehrsplanung bzw. barrierefreier ÖPNV oder das neue Bundesteilhabegesetz.

Aus allem wird deutlich: An der Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik wird der Informations- und Kommunikationsbedarf weiter steigen und eine neue Qualität des Miteinanders fordern.

Gute und zeitgerechte Entscheidungen, mit denen Haushaltsmittel sinnvoll und zielgerichtet verwendet werden, die von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen werden, bedürfen geeigneter Informationsflüsse. Betroffenen müssen umfassend informiert werden und brauchen die Gelegenheit ihrerseits zu informieren.