Antrag – Schaffung einer/ s Queerbeauftragten

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Schritte einzuleiten für die Etablierung einer/ eines QueerbeauftragteN mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die/ der Gleichstellungsbeauftragte, die/ der Behindertenbeauftragte und der / dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates, ohne Aufwandsentschädigung.

Ferner möge der Rat über die Besetzung dieser Stelle und einer Stellvertretung beschließen.

Begründung:

Die gute Arbeit der Fachbeauftragten der letzten Jahre zeigt, wie wichtig ihre Arbeit ist. Fachbeauftragte vertreten im besonderen Maße so die Interessen einer bestimmten Personengruppe, um bereichsübergreifend auf deren besonderen Bedürfnisse eingehen zu können.

Die queere Bevölkerung in Koblenz, bestehend aus u.a. lesbischen, schwulen, transidenten, inter- und bisexuellen Menschen wird zur Zeit nicht personengruppenbezogen vertreten. Dabei macht diese gesamte queere Gruppe zwischen 12 % und 20 % der Koblenzer Bevölkerung aus. Fachübergreifend besteht hier Nachholbedarf, ob in der Stadtentwicklung, der Kulturplanung oder im Jugendbereich. Tagtägliche Diskriminierungen finden auch noch in Koblenz statt. Eine Fachperson zu dem Thema wird es schaffen, die richtigen Anstöße zu geben, um diese Diskriminierung weiterhin Schritt für Schritt abzubauen.

Queerbeauftragte dieser Art werden bereits in einigen Städten eingesetzt. In Mainz nennt sich die Stelle „Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen“. Unter diesem Link sind die Aufgabenfelder dieser Person zusammengefasst http://mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/mbeh-93yksd.de.html