In Koblenz leben immer mehr Musliminnen und Muslime. Daher besteht auch der Wunsch, dass ihre Toten nach islamischem Ritus in Koblenz beerdigt werden können. Dieser sieht u.a. vor, dass die Toten ohne Sarg (sog. Tuchbestattung) auf einem eigenen Grabfeld beerdigt werden und dies innerhalb von 24 Stunden nach Todeseintritt erfolgt. In Koblenz-Lützel gibt es ein muslimisches Grabfeld. Das Land RLP lässt Ausnahmen vom Sargzwang aus religiösen Gründen ausdrücklich zu.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Erlaubt die Verwaltung derzeit Bestattungen nach islamischem Ritus (Tuchbestattung innerhalb von 24 Stunden nach Todeseintritt)? Wenn nein, sieht die Verwaltung hier einen Handlungsbedarf?
- Wie viele Anfragen gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 für islamische Bestattungen und wie ist die Tendenz?
- Werden Muslime über die bestehenden Möglichkeiten gezielt informiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Bestattung nach islamischem Ritus im Hinblick auf die Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) des Verstorbenen bzw. der Angehörigen?