Die Zahl der Frauen ohne Wohnung – insbesondere junge Frauen – steigt bundesweit aber auch in Koblenz ständig (siehe aktuelle Studien: TAWO Koblenz, 2014, Abschlussbericht „Junge Wohnungslose U25“, Düsseldorf 2014, BAG-Wohnungslosenhilfe, 2014).
Aktuell ergeben sich daraus an die Stadtverwaltung Koblenz folgende Fragen*:
- Welche Einrichtungen in Koblenz gewähren wohnungslosen Frauen einen Tagesaufenthalt?
- Welche Einrichtungen in Koblenz gewähren wohnungslosen Frauen eine Übernachtung (als Notschlafstelle und Übernachtung / Begleitung gem. §67 SGB XII)?
- Sind diese Plätze von den Angeboten für Männer durch separate Eingänge (Häuser) getrennt?
- Wie viele Plätze stehen für Frauen jeweils zur Verfügung?
- Werden alle Anfragen von wohnungslosen Frauen für Notschlafstellen und Unterkunft gem. §67 in Koblenz dokumentiert?
- Wie viele Anfragen waren das jeweils jährlich in 2014 u. 2015?
- Wie viele Frauen wurden aufgenommen?Wie viele Frauen wurden nicht aufgenommen und was waren dafür die Gründe?
- Bei wie vielen Frauen endet der Aufenthalt wegen:
a. Bezug einer Wohnung
b. Ortswechsel (z.B. Reisende)
c. Stationärem Aufenthalt
d. Abbruch/disziplinarische Entlassung wg. Regelverstoß - Was passiert mit Frauen, die disziplinarisch entlassen werden?
- Welche Hilfeangebote greifen dann?
- Wie viele wohnungslose Frauen wurden jährlich in 2014 u. 2015 in der ambulanten Wohnungslosenhilfe betreut?
- Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass Träger der stat. Jugendhilfe Jugendliche mit Erreichen des 18. Lebensjahrs in Einrichtungen der stat. Wohnungslosenhilfe vermitteln?
- In wie vielen Fällen wurde die Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungsverlust der Stadtverwaltung Koblenz in 2014 u. 2015 tätig?
- In wie vielen Fällen wurde seitens der Stadt von den gesetzlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit gem. SGB II, SGB XII Gebrauch gemacht?
* die Antworten bitte mit Altersstaffelung und Jahresbezug