Anfrage – Wohnraumversorgung von Wohnungslosen in Koblenz

Vor dem Hintergrund der immer wieder auftretenden fehlenden ausreichenden Wohnraumversorgung für Wohnungslose und Personen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Welche Auskunft gibt der Mietwohnungsmarkt in Koblenz 2015 über den Wohnungsmarkt für den oben genannten Personenkreis?
  2. Welche Anforderungen sieht die Stadtverwaltung auf Grund dieser Analyse für das Wohnraumversorgungskonzept und was wurde davon in den letzten drei Jahren umgesetzt?
  3. Wie viele Wohnungen stellt die städtische Wohnbau GmbH dem sozialen Wohnungsmarkt zurzeit zur Verfügung?
  4. Wie viele Wohnungen in diesem Bereich stehen zurzeit leer?
  5. Wie viele Notunterkünfte der Stadt Koblenz gibt es aktuell und wie wurden die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 genutzt?
  6. Sind aktuell alle Notunterkünfte bewohnbar und wenn nein, warum nicht?
  7. Wie viele Personen sind aktuell beim Job-Center und bei der Stadtverwaltung in Koblenz als wohnungslos bekannt?
  8. Welche Verfahrensregel gibt es bei wohnungslosen Kunden des Job-Center Koblenz, wenn diese eine hundertprozentige Sanktion erhalten? Wird Ihnen dann ein Schein zur Übernachtung im städtischen Übernachtungswohnheim überlassen?
  9. Mit welchen Mitteln will die Stadtverwaltung der mangelnden Versorgung von Wohnungslosen und Personen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, begegnen. Wurden hierzu Anforderungen an das Wohnraumversorgungskonzept gestellt und wie sieht hier die Zusammenarbeit mit den freien Trägern in der Wohnungslosenhilfe aus?
  10. Welche Schutzräume gibt es für Menschen, die nicht einen der 28 Plätze in einem Mehrbettzimmer im Übernachtungsheim erhalten, wie z.B. Hundebesitzer, schwer Drogenkranke, Personen mit Hausverbot oder ausländische Mitbürger ohne Kostenträger?
  11. Teilt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass auch wohnungslosen Hundebesitzern und drogenabhänigen Menschen eine menschenwürdige Unterkunft zur Verfügung gestellt muss, ohne den Aufenthalt an Bedingungen wie den Verzicht auf Hunde oder Suchtmittel zu stellen?

Hans-Peter Ackermann