Antrag – Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Handlungskonzeptes für die Schaffung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt: Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung einer Strategie und eines Handlungskonzeptes für die Förderung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum unter dem Vorsitz des Baudezernenten einzurichten. Teilnehmen sollten das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung, Amt für Soziales, Familie, Jugend und Senioren, Stadtvermessung und Bodenmanagement, Statistikstelle, Kämmerei und die Koblenzer Wohnbau.

Des Weiteren sollte zeitnah durch die Stadt der bereits im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzeptes eingerichtete Runde Tisch unter Vorsitz der Bürgermeisterin zum Thema wieder aufgegriffen und eingeladen werden. in dem o.g. Arbeitsgruppen mit Wohnungsunternehmen, Bauträgern, Finanzierungsinstituten, der Wirtschaftsförderung, dem Seniorenbeirat, dem Beirat für Migration und Integration, Verein „Gemeinsam Wohnen“, dem Behindertenbeauftragten sowie anderen Interessengruppen Informationen regelmäßig austauscht.

Begründung:

Öffentliche Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und neue attraktive Förderprogramme können jetzt deutliche Erleichterungen für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Koblenz bringen. Um den Bedarf zu decken, sollen nach den Handlungsempfehlungen des kommunalen Wohnraumversorgungskonzeptes in Koblenz jährlich 30 Sozialwohnungen errichtet werden. Die höhere Nachfrage aufgrund der Flüchtlinge ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Durch die steigenden Mieten haben neben den Migrant*innen aber auch besonders Familien mit geringem Einkommen in den vergangenen Jahren zunehmend Probleme, bezahlbaren, angemessenen Wohnraum zu finden.

Koblenz ist in der Pflicht, bedürftige soziale Gruppen mit Wohnungen zu versorgen, mehr preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und attraktive Stadtquartiere zu entwickeln. Dafür ist die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Ämter mit den Wohnungsbauunternehmen unabdingbar.

Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten, bzw. Maßnahmen zu ergreifen:

  • Sozialen Wohnraum zu schaffen muss zu den Prioritäten der Koblenzer Stadtentwicklung gehören. Erhöhung der Anzahl der jährlich fertigzustellenden Sozialwohnungen
  • Erhöhung der Anzahl der Mietwohnungen (von bundesweit 245.000 Wohnungen in 2014 wurden nur 31.000 Mietwohnungen errichtet, der Rest waren Eigentumsmaßnahmen)
  • Auf Veränderungen der Förderbestimmungen des Landes hinwirken z.B. Wechsel von der Darlehensförderung hin zu Zuschussförderung
  • Fördermöglichkeiten des Landes nutzen und diese Gelder aufrufen und investieren
  • Abstimmung mit ADD
  • Beim Verkauf städtischer Grundstücke Prozentregelung für sozialen Wohnbau nach dem Beispiel Hamburg prüfen und gegebenfalls umsetzen (30% geförderter Wohnraum bei Verkauf von städtischem Grund an private Investoren)
  • Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Bauträgern und Finanzinstituten
  • Nachverdichtungsmaßnahmen – Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Die oben genannten Punkte, die sicherlich in der Arbeitsgruppe und am Runden Tisch noch ergänzt werden können, müssen endlich behandelt und umgesetzt werden. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Baudezernenten ist unserer Meinung nach dringend notwendig. Um eine gute Kommunikation und eine stadtweite Vernetzung zu gewährleisten, sollte der bereits eingerichtete Runde Tisch, allerdings unter Vorsitz der Bürgermeisterin hierfür genutzt und reaktiviert werden.

Hans-Peter Ackermann