Koblenz ist eine Stadt am Wasser mit ausgedehnten Wiesen und Naturbereichen am Fluss. Diese könnten von der Bevölkerung noch besser zur Naherholung genutzt werden, wenn es temporär und örtlich beschränkt Orte zum Grillen gäbe. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
- Seit wann besteht das Grillverbot in den Rheinanlagen? Gab es vorher liberalere gesetzliche Regelungen?
- Könnte sich die Stadt vorstellen, einige feste Grillplätze anzulegen (z.B. mithilfe von Sponsoren) und das Verbot in Teilen der Rheinanlagen einzuschränken?
- Gibt es Plätze, wo offiziell gegrillt werden darf?
- Wie wird wildes Grillen durch das Ordnungsamt verfolgt?
Hans-Peter Ackermann