Antrag – Einführung des Modells “JobRad” in Koblenz

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, das Modell des ‚Jobrades‘ für die gesamte Stadtverwaltung inklusive Beteiligungsgesellschaften zum nächstmöglichen Termin einzuführen.

Begründung:

JobRad ist das erste Gehaltsumwandlungsmodell speziell für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes nach der 1%-Regel. Erst seit 2012 ist das Konzept in Deutschland überhaupt möglich, denn erst in diesem Jahr wurde die entsprechende steuerrechtliche Grundlage geschaffen. Das JobRad bringt gerechte Mobilität für alle Mitarbeiter in Ihr Unternehmen. Für Sie als Verwaltung ist die Teilnahme am Dienstfahrrad-Konzept kostenneutral und mit einem geringen Aufwand verbunden.

Mit dem Dienstfahrrad-Konzept JobRad bekommen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit über die Verwaltung das eigene Wunschrad zu beziehen, inklusive steuerlicher Vorteile. Dabei bezahlen Mitarbeiter*innen ihr Wunschrad bequem über die monatliche Gehaltsabrechnung (sog. Gehaltsumwandlung).Der Rahmenvertrag regelt die Leasingbedingungen, den Bestellablauf und die Lieferung. Dabei wird die/der Arbeitgeber*in zu keiner Mindestabnahmemenge von Rädern verpflichtet!

JobRad geht schon ab einem Rad! Nach einem abgeschlossenen Rahmenvertrag informiert die Verwaltung ihre Mitarbeiter*innen über das innovative Mobilitätsangebot. Wir haben Großanbieter*innen in der näheren Umgebung, welche einer solchen Kooperation sicher aufgeschlossen gegenüber ständen. Die Mitarbeiter*innen wählt beim kooperierenden JobRad-Fachhandelspartner sein Wunsch-JobRad aus. Als Arbeitgeber*in schließen Sie einen Überlassungsvertrag mit den Bediensteten. Die Mitarbeiter*innen holen ihr Wunschrad beim Fachhändler ab und können sofort losradeln.

Gehaltsumwandlung – Das erste Barlohnumwandlungsmodell speziell für (Elektro-) Fahrräder

Bei der Barlohnumwandlung, die häufig auch als Synonym zu Gehaltsumwandlung verwendet wird, entscheiden die Mitarbeiter*innen, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (JobRad) zu erhalten. Dies bedeutet, dass die Verwaltung einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sog. Sachlohn umgewandelt, im Fall von JobRad ist das die Überlassung eines Fahrrads. (Ausführliche Informationen zum Thema Gehaltsumwandlung finden Sie im Lexikon für das Lohnbüro 2016.)

Welchen Vorteil hat die Umwandlung?

Die/der Arbeitgeber*in kann ohne weiteres Zuschüsse zur Leasingrate der Arbeitnehmer*innen zahlen, um so anderweitige Zuschüsse zur betrieblichen Mobilität auszugleichen und eine gerechte Bezuschussung aller Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.Durch die Umwandlung unter Anwendung der 1 %-Regel entsteht ein steuerlicher Vorteil, der die Gehaltsumwandlung attraktiv für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen macht.

Mit dem Dienstrad ins Büro: Neue Steuerregelung macht den Weg frei

Im November 2012 haben die Finanzminister der Länder in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden, dass das so genannte Dienstwagenprivileg ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter*innen statt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.

Seit 2012 findet § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG wie bei Dienstwägen auch bei Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes Anwendung. Für die/den Arbeitnehmer*in bedeutet das: Der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des Dienstrades durch die/den Arbeitgeber*in entsteht, muss mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich versteuert werden. In einem Punkt sind Diensträder sogar besser gestellt als Dienstwagen: Der Anfahrtsweg zur Arbeit muss nicht versteuert werden.

Mit dem JobRad zum Wunschrad über die/den Arbeitgeber*inLeaseRad ist der erste Anbieter eines kompletten Leasingmodells für Dienstfahrräder. Mit dem JobRad-Konzept bietet LeaseRad ein neues, nachhaltiges und steuerlich begünstigtes Mobilitätskonzept an und macht Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes für Pendler*innen und Freizeitradler*innen zu einer kostengünstigen Alternative im Vergleich zum eigenen PKW. Die/der Mitarbeiter*in erhält sein individuelles Wunschrad durch das Gehaltsumwandlungsmodell und die 1 %-Regel bis zu 40 Prozent günstiger, je nach Gehalt und Steuerklasse.

Der Weg zum JobRad ist dabei sehr einfach: Die/der Arbeitgeber*in schließt einen Rahmenvertrag mit LeaseRad, die/der Arbeitnehmer*in sucht sich ihr/sein Wunschrad bei einem teilnehmenden JobRad-Fachhandelspartner aus. Die monatliche Leasingrate wird der/dem Mitarbeiter*in vom Gehalt einbehalten (sog. Gehaltsumwandlung). Die/der Arbeitgeber*in kann durch einen Zuschuss an der Leasingrate zusätzliche Anreize schaffen.

Hans-Peter Ackermann

Stellungnahme der Verwaltung als PDF lesen.