Antrag – Erlass der Hundesteuer für Tierheimhunde

Stadtratssitzung vom 21.06.2018

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, für Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Koblenz übernommen werden, für die ersten zwei Jahre keine Hundesteuer zu erheben. Diese Steuerbefreiung soll in einem fest definierten Zeitraum nur einmal gewährt werden.

Begründung:

Die Hundesteuer ist eine der wenigen kommunalen Steuern, die wir festlegen und mit der wir „steuern“ können. Mit dem Verzicht der Hundesteuer für „Tierheimhunde“ können wir als Stadt Anreize schaffen, dass Interessentinnen und Interessenten sich ein Tier aus dem Tierheim zulegen.

Damit verbessert sich die Situation der Tierheimhunde, denn es erhöhen sich ihre Chancen auf eine schnellere Vermittlung in ein neues Zuhause.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer insgesamt sind für den städtischen Haushalt so marginal, da verkraften wir als Stadt auch eine Senkung unter den o.a. Umständen. Damit kein Missbrauch stattfinden kann, soll dieser Steuernachlass in einem fest definierten Zeitraum, z.B. 10 Jahre, nur einmal gewährt werden.

In ein paar Jahren könnte dann evaluiert werden, inwieweit sich der Steuernachlass auf die Anzahl der Vermittlungen ausgewirkt hat.

Hans-Peter Ackermann