Antrag – kommunale Mietkaufmodelle

Stadtratssitzung vom 21.06.2018

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung aufzufordern, für Wohnungen, die der Stadt oder einer ihrer Gesellschaft gehören, geeignete Mietkaufmodelle zu prüfen und zu entwickeln.

Begründung:

Beim Mietkauf wird ein Mietvertrag geschlossen und ein Mietzins entrichtet. Nach einigen Jahren geht das Eigentum per Erklärung in das Eigentum der/s Mieters über, die Mietzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet. Preis, Rechte, Pflichten und Konditionen werden vorher festgelegt.

In Deutschland gibt es zu wenig selbstgenutztes Wohneigentum. 2014 waren wir im europäischen Vergleich mit nur 52% Schlusslicht, in den anderen europäischen Ländern lag die Quote bei 70%.

Für Menschen ohne Eigenkapital ist es trotz sehr niedriger Zinsen schwierig, einen Kredit für Wohneigentum zu bekommen. Gerade für Selbständige oder Familien gestaltet sich die Finanzierung von Wohneigentum als Problem. Hier könnte die Kommune unterstützend tätig werden mit der Möglichkeit eines Mietkaufes oder eines Optionskaufes im eigenen Bestand.

Hans-Peter Ackermann