Antrag – Ausrufung des Klimanotstandes für Koblenz

Stadtratssitzung vom 26.09.2019

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt für Koblenz den Klimanotstand auszurufen:

1.

Der Stadtrat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 28.03.2019 einstimmig zu den Klimazielen des Klimaschutzabkommens von Paris bekannt. Die bisherigen Maßnahmen und Planungen reichen nach Auffassung des Stadtrats bei weitem nicht aus, um die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen.

Der Stadtrat erklärt daher für unsere Stadt den Klimanotstand.

Die Stadt Koblenz setzt damit ein deutliches Zeichen dafür, dass die bisherige kommunale Klimapolitik verändert und neu aufgestellt werden muss.

Der Stadtrat fordert daher die Verwaltung auf, die Rolle des Klimaschutzes als eine Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und entsprechende Strukturen in der Verwaltung zu schaffen.

Der Stadtrat Koblenz erkennt, dass das derzeitige Tempo der Umsetzung und Ausmaß der städtischen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreicht, um erhebliche Schäden für Wirtschaft, Umwelt und menschliche Gesundheit in den kommenden Jahrzehnten abzuwenden.

Die Stadt erkennt, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium für den öffentlichen Einkauf ist. Ökologische und soziale Standards werden bei den öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt.

Der Stadtrat Koblenz erkennt, dass die Umsetzung sozial gerecht gestaltet werden muss. Menschen mit geringem Einkommen dürfen nicht überdurchschnittlich durch einseitige Maßnahmen stark belastet werden.

Es wird angestrebt, dass die Stadt Koblenz zu einer Modellstadt für Klimagerechtigkeit und Zukunft wird. Es wird weiter angestrebt, dass die Verwaltung der Stadt Koblenz und ihre Eigenbetriebe ab sofort jährlich 10% CO2 einsparen.

2.

Das Klimaschutzkonzept der Stadt Koblenz aus dem Jahr 2011 ist nicht aktuell und geht nicht weit genug. Wesentliche Punkte wurden bislang nicht umgesetzt. Es ist kurzfristig durch die Verwaltung bis zum 31.05.2020 unter Einbeziehung der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der neuesten Entwicklungen in der Wissenschaft zur Klimakrise fortzuentwickeln.

Das so fortentwickelte Klimaschutzkonzept ist dabei ein wesentlicher Baustein und muss alle mit Klimafragen verbundenen kommunalen Akteure aus Gesellschaft, Wirtschaft, Verbänden und Politik einbinden, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe zielgerichtet angehen zu können.

Ergänzend zum Klimaschutzkonzept wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.05.2020 ein Konzept zur Klimafolgenanpassung zu erstellen, das Maßnahmen vorschlägt, um die heute schon spürbaren Veränderungen des Klimawandels abzufedern. Dies umfasst insbesondere eine Konzeption zum Umgang mit dem generellen Temperaturanstieg, den zunehmenden Extremwetter-, Hochwasser-, Niedrigwasser- und Überschwemmungsereignissen sowie mit Hitzeereignissen im Sommer und den Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Temperaturentwicklungen in der Stadt.

Die entsprechenden Maßnahmen aus diesen vom Rat beschlossenen Konzepten sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 besonders gekennzeichnet und dem HuFA zur Haushaltsberatung 2020 vorgelegt werden.

3.

Bei allen laufenden und zukünftigen Prozessen berücksichtigen der Stadtrat und seine Ausschüsse daher ab sofort die Auswirkungen auf das Klima. Dies erfolgt dadurch, dass sämtliche Vorlagen in den Ausschüssen des Stadtrates eine Darstellung der Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie den finanziellen Auswirkungen enthalten müssen. Dies erfolgt, indem das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil der Vorlagen wird. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in der Begründung dargestellt werden. Sofern die Frage mit „Ja, negativ“ beantwortet wird, muss dargestellt werden, ob Alternativen und Kompensationsmöglichkeiten bestehen. Es sind jeweils die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen und zwingend dabei die Möglichkeiten der Refinanzierung durch Landes-, Bundes- oder Europafördermittel darzustellen.

Darauf aufbauend soll zukünftig ein Klimaverträglichkeits-Check für alle Beschlussvorlagen entwickelt und eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Entscheidungen getroffen werden, die zwar kurzfristig von Vorteil sind, mittel- oder langfristig aber das Klima schädigen. Die politischen Entscheidungen des Rates sollen die klimafreundlichen Alternativen bevorzugen.

4.

Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, eine Klimaschutzkommission einzusetzen, die personell wie die Haushaltsstrukturkommission besetzt ist. Aufgabe der Klimaschutzstrukturkommission soll sein, Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sowie Ideen zur Entwicklung von Strukturen in der Verwaltung zur Wahrnehmung der Querschnittsaufgabe Klimaschutz zu entwickeln und ergebnisoffen zu diskutieren und Experten zu den Themen anzuhören.

Über die Ergebnisse der Klimaschutzkommission berichtet der Oberbürgermeister dem Stadtrat viermal jährlich.

5.

Sofern bei zukünftigen Haushalten ein Eckwertebeschluss vom Stadtrat getroffen wird, wird dort jeweils folgender Passus aufgenommen:

„x. Sämtliche von der Stadt Koblenz wahrgenommene Aufgaben, insbesondere im Bereich Hoch-und Tiefbau, Energie, Wohnungswesen, Verkehr, Stadtentwicklung, Bauplanung, … sind daraufhin zu prüfen, ob sie in einer das Klima schützenden Art und Weise vorgenommen werden. Der Klimaschutz wird Teil der mit dem Eckwertebeschluss zum Haushalt _______ vorgesehenen Aufgabekritik. Investitionen in den Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen sind auf Basis von Lebenszykluskosten zu berechnen und als solche anzusehen, die langfristig wirtschaftlich sind, zu denen die Stadt verpflichtet ist und die für die Bürgerinnen und Bürger und für die Zukunft der Stadt zwingend notwendig sind.

y. Die Stadt wird bei sämtlichen politischen Vorlagen prüfen und darstellen, ob sich daraus eine Auswirkung oder Beeinträchtigung für das Klima ergibt In diesem Fall stellt die Stadtverwaltung dar, ob es Alternativen gibt, die klimaschützend sind oder sich zumindest mittel- oder langfristig positiv auf Umwelt und Klima auswirken. Sofern die Stadt Alternativen vorschlägt, die klimaschützender sind aber dauerhaft finanziell eine höhere Auswirkung haben, ist dies auf Grundlage von Lebenszykluskosten darzustellen. Zudem ist dabei anzugeben, welche Förderprogramme es landes-, bundes- oder europaweit gibt, die auf die Maßnahme anwendbar sind.”

6.

Das Zentrale Gebäudemanagement wird beauftragt, bis zum 30.06.2020 einen Zeit- Plan für eine energetische Sanierung aller im Eigentum der Stadt stehenden Gebäude unter Berücksichtigung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie den finanziellen Auswirkungen unter Einbeziehung aller Fördermöglichkeiten und einer Prioritätenliste vorzulegen.

7.

Der Wald macht über 30% der Fläche von Koblenz aus und leidet sehr stark unter den Folgen des Klimawandels. Expert*innen warnen vor katastrophalen Zuständen in den Wäldern in Rheinland-Pfalz. Dies gilt auch für die Stadtbäume. 600 Bäume mussten bereits aufgrund von Trocken- und Sturmschäden gefällt werden.

Die Stadt wird, zusätzlich zur rückwirkenden Neupflanzung von um die 600 Bäumen, die gefällt wurden, zur Klimaanpassung 600 weitere Bäume in und an Verkehrswegen der Stadt Koblenz zeitnah pflanzen lassen.

Eine aktuelle Studie der ETH Zürich belegt, dass das Wiederaufforsten erheblich zum Klimaschutz beiträgt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Wiederaufforstungskonzept für die aktuellen sowie für künftige Schäden sowohl für die Stadtbäume als auch für den Stadtwald vorzulegen, das in den zuständigen Gremien beraten und beschlossen wird. Zu diesem Zweck soll die Stadtverwaltung Fördermittel des Bundes akquirieren.

Wir müssen mehr Geld für einen stabilen Mischwald investieren. Das Koblenzer Forstamt wird beauftragt dem Stadtrat eine Kostenkalkulation vorzulegen, um für mehr klimaresistente Bepflanzung in unserem Wald zu sorgen.

8.

Einer der wichtigsten Faktoren für CO2-Emissionen ist der Verkehrssektor. Zur Reduzierung insbesondere im motorisierten Individualverkehr, muss der ÖPNV in Koblenz gestärkt werden. Dies bezieht sich auf technische Antriebe der Busflotten als auch auf eine Erhöhung der Attraktivität bspw. durch eine bessere Taktung, Sicherung und Ausbau des Gesamtnetzes (Netzverdichtung) und günstigere Ticketpreise. Die Stadt Koblenz verpflichtet sich alles hierfür in die Wege zu leiten, um so die Treibhausgasemissionen auch im Verkehr soweit es geht zu reduzieren.

Das gilt genauso bei anderen verkehrspolitischen Maßnahmen für eine umwelt- und raumverträgliche Mobilität. Nachhaltige Mobilität hilft nicht nur gegen einen Verkehrsinfarkt in Koblenz, sondern ist ein wichtiges Handlungsfeld beim Klimaschutz und wirkt sich z. B. positiv auf Luftreinhaltung aus. Deswegen verpflichtet sich die Stadt Koblenz zu einem konsequenten Ausbau des Radwegenetzes.

9.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.1.2019 beschlossen, ab 2019 einen Katalog von 15 Maßnahmen durchzuführen, um dem Insektensterben in Koblenz entgegenzuwirken.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan für die Umsetzung der dort beschlossenen Maßnahmen vorzulegen sowie die finanziellen Auswirkungen unter Einbeziehung aller Fördermöglichkeiten und einer Prioritätenliste vorzulegen.

Begründung:

Die Erderwärmung ist die größte Gefahr für die Menschheit im 21. Jahrhundert. Sie betrifft uns alle. So, wie wir im Moment leben und handeln, nehmen wir unseren Nachfahren die Lebensgrundlage.

Das Ausrufen des Klimanotstandes macht deutlich, dass es ein „weiter wie immer“ nicht geben darf. Nur ein Umdenken in allen Bereichen, ein Infrage stellen des bisherigen Handelns und eine sofortige Abkehr von der bisherigen Politik des Wegschauens und des Stillhaltens kann dazu führen, dass die weitere, vom Menschen versursachte extreme Klimaänderung gestoppt wird.

Daran müssen wir alle, auch lokal und kommunal, mitwirken.

Die Klimakrise und damit einhergehenden Wetterextreme können dazu führen, dass auch Koblenz nicht mehr so lebenswert ist, wie es momentan noch der Fall ist. Hitzewellen haben Koblenz auch dieses Jahr schon wieder getroffen. Sie werden häufiger und regelmäßiger vorkommen. Stürme, extreme Starkregen, genauso wie Dürren können das Leben in Koblenz beeinträchtigen.

Mit dem Klimanotstand und darauf aufbauend mit einem Umsteuern der Klimapolitik in Koblenz können wir durch Klimaschutzmaßnahmen und auch durch Klimaanpassungsmaßnahmen unser lebens- und liebenswertes Koblenz für uns und unsere Kinder erhalten. Auch lokale Einsparungen durch an CO2-Emissionen tragen zur globalen Gesamtbilanz bei. Viele kleine Projekte summieren sich auf hohe Werte, mit entsprechenden positiven Auswirkungen und einer Verlangsamung bis Stoppen des menschengemachten Klimawandels.

Durch die Bewusstmachung der Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt, werden auch Potentiale aufgezeigt, wie etwas klimaschonend gestaltet werden kann. Diese Chance, die auch Innovationen, neue Arbeitsplätze, Schonung bzw. Erholung der natürlichen Ressourcen bedeutet, sollten wir durch den Beschluss des Klimanotstandes (Climate emergency, Klimanotfall) nutzen.

Im Folgenden eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse des letzten “IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung”:

Globale Erwärmung:

  • Menschliche Aktivitäten haben etwa 1,0°C globale Erwärmung gegenüber vorindustriellem Niveau verursacht, mit einer wahrscheinlichen Bandbreite von 0,8°C bis 1,2°C. Die globale Erwärmung erreicht 1,5°C wahrscheinlich zwischen 2030 und 2050, wenn sie mit der aktuellen Geschwindigkeit weiter zunimmt.
  • Kumulative CO2-Emissionen und zukünftiger Strahlungsantrieb durch andere Gase bestimmen die Wahrscheinlichkeit, die Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen.

Projizierte Klimaänderungen, mögliche Folgen und damit verbundenen Risiken:

  • Klimamodelle projizieren belastbare Unterschiede regionaler Klimaeigenschaften zwischen heutigen Bedingungen und einer globalen Erwärmung um 1,5°C sowie zwischen 1,5°C und 2°C. Zu diesen Unterschieden gehören Zunahmen von: der Mitteltemperatur in den meisten Land- und Ozeangebieten (hohes Vertrauen), Hitzeextremen in den meisten bewohnten Regionen (hohes Vertrauen), Starkniederschlägen in mehreren Regionen (mittleres Vertrauen) und der Wahrscheinlichkeit für Dürre und Niederschlagsdefizite in manchen Regionen (mittleres Vertrauen).
  • An Land sind die Folgen für Biodiversität und Ökosysteme, einschließlich des Verlusts und des Aussterbens von Arten, laut Projektionen bei 1,5°C globaler Erwärmung geringer als bei 2°C. Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C verglichen mit 2°C verringert danach die Folgen für Ökosysteme an Land, im Süßwasser und an Küsten und erhält mehr von deren Leistungen für den Menschen aufrecht (hohes Vertrauen).
  • Klimabedingte Risiken für Gesundheit, Lebensgrundlagen, Ernährungssicherheit und Wasserversorgung, menschliche Sicherheit und Wirtschaftswachstum werden laut Projektionen bei einer Erwärmung um 1,5°C zunehmen und bei 2°C noch weiter ansteigen.

Risiken des Klimawandels verringern:

  • Der Anpassungsbedarf wird bei einer globalen Erwärmung um 1,5°C in den meisten Fällen geringer sein als bei 2°C (hohes Vertrauen). Es gibt eine große Auswahl an Anpassungsmöglichkeiten, welche die Risiken des Klimawandels verringern können (hohes Vertrauen).
  • Schätzungen der globalen Emissionen infolge der derzeitigen national festgelegten Minderungsziele, wie im Rahmen des Pariser Abkommens eingereicht, legen für das Jahr 2030 globale Treibhausgasemissionen von 52–58 Gt CO2-Äq pro Jahr nahe (mittleres Vertrauen). Pfade, die diese Ziele widerspiegeln, würden die globale Erwärmung nicht auf 1,5°C begrenzen, selbst wenn sie nach 2030 durch sehr anspruchsvolle Steigerungen des Umfangs und der Ziele der Emissionsminderungen ergänzt würden (hohes Vertrauen). Eine Überschreitung und Abhängigkeit von zukünftig großflächigem Einsatz von Kohlendioxidentnahme (CDR) kann nur vermieden werden, wenn die globalen CO2-Emissionen lange vor 2030 zu sinken beginnen (hohes Vertrauen).
  • Die vermiedenen Folgen des Klimawandels für nachhaltige Entwicklung, Armutsbeseitigung und Verringerung von Ungleichheiten wären größer, wenn die globale Erwärmung auf 1,5°C begrenzt würde statt auf 2°C, falls Minderungs- und Anpassungssynergien maximiert und gleichzeitig Zielkonflikte minimiert werden (hohes Vertrauen).
  • Die Begrenzung der Risiken einer globalen Erwärmung um 1,5°C im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung setzt Systemübergänge voraus, die durch eine Erhöhung der Anpassungs- und Minderungsinvestitionen, politische Instrumente, die Beschleunigung von Technologieinnovation und Verhaltensänderungen ermöglicht werden können (hohes Vertrauen).

Siehe Details in der Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger im Anhang:

https://www.de-ipcc.de/media/content/SR1.5-SPM_de_barrierefrei.pdf

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass sich der Stadtrat am 28.3.2019 zu den Pariser Klimaschutzzielen bekannt hat. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dass die Stadt alle Anstrengungen unternehmen und Entscheidungen danach ausrichten wird, im eigenen Wirkbereich die Treibhausgase so zu reduzieren, dass die sich ergebenden Sektor- und Zwischenziele eingehalten werden.

Diesem Beschluss müssen jetzt dringend konkrete Maßnahmen folgen.