Stadtratssitzung vom 18.12.2020
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird aufgefordert, im westlichen Teil des Stadtteils Goldgrube, jenseits der Eduard-Müller-Straße bis zur Follmannstrasse, die Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparkberechtigung durchzuführen. Ebenso sollte die Beatusstraße bis Follmannstraße in die Parkraumbewirtschaftung mit einbezogen werden, um kostenloses Dauerparken zu verhindern.
Begründung:
Die Goldgrube ist ein Stadtteil, in dem aufgrund der gewachsenen Siedlungsstruktur auf Privatflächen relativ wenige Stellplätze zur Verfügung stehen. Viele Anwohner sind deshalb darauf angewiesen, im öffentlichen Verkehrsraum zu parken. Die zur Verfügung stehenden Parkflächen werden jedoch tagsüber zunehmend, insbesondere von Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule Wirtschaft sowie von Berufspendlern, belegt.
Die Nähe zur Innenstadt führt dazu, dass auch an Samstagen und bei Veranstaltungen ein hoher Parkdruck besteht. Die Nähe zum Hauptbahnhof verleitet ebenfalls viele Autofahrer dazu, ihr Auto auch über längere Zeit in der Beatusstraße oder auch in den Nebenstraßen, die nicht bewirtschaftet sind, abzustellen.
Bereits Mitte 2018 hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Koblenz mbH eine Machbarkeitsstudie für ein Parkhaus auf dem Gelände der BBS Wirtschaft erstellen lassen, nachdem die Verwaltung diese Option schon 2017 in Betracht gezogen hat. Eine Realisierung dieses Parkhauses, welches zur Entlastung der Parksituation in der Goldgrube beigetragen hätte, ist bisher nicht zu erkennen.