Stadtratssitzung vom 02.02.2023
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen, die Stellplatzsatzung wird dahingehend geändert, dass bei einer Nutzungsänderung von Wohnraum zur gewerblichen Nutzung in den Stadtteilen dann auf den Nachweis von Stellplätzen verzichtet wird, wenn diese nachweislich nicht auf dem Grundstück realisiert werden können.
Begründung:
In den alten Ortskernen unserer Stadtteile schwindet nach und nach das Angebot des kleinteiligen Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungs- und Handwerkssektors. Für die Bewohner der Stadtteile dienen diese Angebote nicht nur zur Deckung der Grundversorgung, sondern führen zu täglichen Begegnungen der vorort-wohnenden Bevölkerung. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, besteht das Risiko, dass diese Stadtteile zu Schlafstädten mutieren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
In den dicht bebauten, alten Ortskernen sind häufig keine oder nur geringe Flächen zur Ausweisung neuer Stellplätze vorhanden. Es ist aber immer wieder zu beobachten, dass bei geplanten Nutzungsänderungen zu Gunsten oben genannter Branchen genau dieser Mangel eine Genehmigung unmöglich macht.
Diese Tatsache hat auch zur Folge, dass Sanierungen zum Teil nur zögerlich in Betracht gezogen werden. Um das Schwinden des Angebotes zu verlangsamen muss es ermöglicht werden, bei einer nachweislichen Unmöglichkeit der Ausweisung ausreichender Stellplätze trotzdem die Möglichkeit zu schaffen, eine Nutzungsänderung durchzuführen.
Beschluss: Verweisung abschließend