Stadtratssitzung vom 02.02.2023
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen, bei bestimmten Sanierungs- bzw. Erweiterungs- oder Ersatzneubaumaßnahmen auf die Auflagen zum sozialen Wohnungsbau zu verzichten. Diese Baumaßnahmen sollen beinhalten:
- Erweiterung eines Baukörpers bis 20 % des Bauvolumens
- Abriss und Neubau eines Baukörpers mit Steigerung des Bauvolumens bis zu 20 %
Begründung:
Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht großzügige Flächen für Neubaugebiete vor, in denen auch im großen Stile sozialer Wohnungsbau geplant ist. Diese treten in Konkurrenz zum Stadtumbau bzw. zur Erneuerung der Stadtteile. Durch Baukosten- und Zinssteigerungen sowie die hohen Kosten, die mit einer Sanierung oder einem Ersatzneubau eines Altbaus verbunden sind, machen den dringend benötigten Stadtumbau deutlich unattraktiver.
Auch wenn wir die Erkenntnis haben, dass wir dringend weitere Flächen für Wohnbebauung benötigen, darf es nicht sein, dass wir weitere Flächen versiegeln und gleichzeitig nicht die Chancen nutzen, existierenden Wohnraum in zeitgemäßen Wohnraum umwandeln zu lassen. Dies ist ebenfalls unter dem Gesichtspunkt gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Die zweite Miete ist oft eine höhere Belastung, als in einer energetisch sanierten Wohnung zu leben. Nur so ist auch das Energieziel zu erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt schrecken viele, meist private Investoren nachweislich vor Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen zurück. Dem soll durch diese Ausnahmeregelung entgegengewirkt werden.
Beschluss: Verweisung abschließend