Bei der Expertenanhörung am 22.4.2010 und am
28.05.2010 im Stadtrat kamen alle vier geladenen Experten unabhängig
voneinander zu dem eindeutigen Ergebnis, dass ein Tierheimneubau auf der
Schmidtenhöhe kaum zu realisieren wäre.
Es handelt sich bei der
Schmidtenhöhe erstens um ein ökologisch sehr wertvolles, sensibles und
schutzwürdiges Gebiet von überregionaler Bedeutung und zweitens wäre ein
Tierheimneubau an diesem Standort rechtlich mit Risiken verbunden. Auch
die finanziellen Folgen für die Stadt (z.B. für Ausgleichsflächen) sind
nicht geklärt.
Am 10.9.2010 gab es ein erneutes Gespräch mit den
Experten ohne die Vertreterinnen und Vertreter des Rates, in dessen
Verlauf die Schmidtenhöhe trotzdem nochmals als Standort für den
Tierheimneubau in Erwägung gezogen wurde.
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:
1. Der Oberbürgermeister hat sich bereit erklärt, alle Alternativstandorte persönlich zu begutachten:
A)
Nach welchen Kriterien wurden und werden die Standorte ausgewählt (z.B.
Größe, Lage, Ausstattungsmerkmale, etc.)? Wie groß ist die
Bedarfsfläche eines Tierheims? Nach welchen Kriterien wird die Größe
eines Tierheims bemessen?
B) Welche Standorte wurden bereits
begutachtet? Wer war an der Bereisung der möglichen Standorte beteiligt
und wann fand die Bereisung statt?
C) Was war das Ergebnis für jeden dieser Standorte? Von wem und mit welcher Begründung wurden die einzelnen Standorte verworfen?
D)
Welche Flächen in den Gewerbegebieten/Industriegebieten der Stadt
Koblenz liegen brach und können käuflich erworben bzw. gepachtet werden?
Wie groß sind die einzelnen Flächen? Und welche Flächen in den
Gewerbegebieten/Industriegebieten der Stadt Koblenz sind im städtischen
Besitz und können gekauft oder verpachtet werden? Wie groß sind die
einzelnen Flächen?
2. Wir bitten um die Unterrichtung des Sachstandes bezüglich der Schmidtenhöhe:
A)
Wer trägt die eventuell anfallenden Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen
und wo könnten diese Flächen zur Verfügung gestellt werden?
B) Ist
der Stadtverwaltung bekannt, ob der Tierschutzverein bereits ein
Grundstück auf der Schmidtenhöhe gekauft hat? Wenn ja, von wem, zu
welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis wurde dieses Grundstück gekauft?
3. Wir bitten um Auskunft zu den Vertragsangelegenheiten:
A)
Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich der Vertrag zwischen der
Stadt Koblenz und dem Tierheim bezüglich der Aufgabenverteilung?
B) Welche vertragliche Bindung, über welchen Zeitraum, hat die Stadt Koblenz mit dem Tierschutzverein?
C) Welche finanziellen Belastungen entstehen daraus derzeit für die Stadt?
D) Ist der Stadt Koblenz das Finanzierungsmodell für den Neubau auf der Schmidtenhöhe des Tierschutzvereines bekannt?
E) Hat die Stadt Koblenz Kenntnis über die finanzielle Ausstattung des Vereines?
F) Wie ist der Verein in der Lage, Plan-, Bau-, Ausgleichs- und Folgekosten des Tierheimneubaus aufzubringen?
G) Gibt es Überlegungen, vom Tierschutzverein Fertigstellungsgarantien einzufordern?