Antrag – Verbot von Heizpilzen

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen (Verbot innerhalb einer Richtlinie/Satzung)  dafür zu  sorgen, dass der Gebrauch von Heizstrahlern in der Außengastronomie  in Koblenz künftig untersagt wird.

Begründung:

Das winterliche Aufstellen von so genannten Heizpilzen und anderen Wärmestrahlern im Freien zur Erwärmung der Umgebung für die Besucher der Außenbereiche von Gaststätten, Cafés, Kiosken etc. beobachten wir seit Jahren.

Dies läuft dem allgemeinen Versuch, den klimaschädlichen Ausstoß von CO2 zu reduzieren, völlig zuwider. Hinzu kommt, dass die Stadt Koblenz Mitglied im Klimabündnis ist und das Klimaschutzkonzept einstimmig im Rat beschlossen wurde.

Neben dem Ausstoß von bis zu 4 Tonnen CO2 pro Gerät und Saison wirken im Freien betriebene Heizpilze u.ä. äußerst negativ auf die Motivation der Bürgerinnen und Bürger zur Energieeinsparung.

Die Strahler heizen mit flüssigem Propangas – dabei entsteht das klimaschädliche Kohlendioxid. Diese Außenheizungen stehen wegen ihres schlechten Wirkungsgrades und der daraus resultierenden Klimaschädlichkeit in der Kritik.

Jede Außenheizung ist eine Verschwendung von knappen Ressourcen. Dies gilt
sowohl für Gas- als auch elektrisch betriebene Heizgeräte (Heizleistungen bis zu
14 000 Watt). Übers Jahr betrachtet blasen diese “Klimakiller” genauso viel Kohlendioxid in die Atmosphäre wie ein Mittelklasse-Auto.

Ein Heizstrahler setzt pro Stunde bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid frei. Dies  sind auf ein Jahr gerechnet ca. 4 Tonnen, so viel wie das Auto eines Vielfahrers oder ein komplettes gut gedämmtes Einfamilienhaus.

Andere Städte, so z.B. Nürnberg (Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie), Villingen-Schwenningen (Sonderregelungen für Freibewirtschaftungen) oder Berlin (bisher 5 Bezirke) haben deshalb entsprechende Verordnungen (Satzungen/Richtlinien) erlassen, die es Gastronomen untersagt, die umweltschädlichen Wärmespender aufzustellen.

Die Diskussion bezüglich des Verbotes der Energieverschwender und Umweltverschmutzer muss neben den Heizpilzen auch elektrische Heizstrahler, Infrarotstrahler und Strahler, die an der Wand befestigt werden können, einschließen.

Eine umweltfreundliche Alternative für „frischluftliebende“ Gäste sind wärmende Decken, die auf die Stühle und Bänke gelegt werden.