Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012 zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes, und dem am 12. Oktober 2012 eingebrachten Bundesantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung mit Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Abschaffung des AsylbLG, fragen wir:
- Wie viele Personen beziehen in Koblenz Leistungen nach dem AsylbLG?
- Wie viele Flüchtlinge bekommen in Koblenz Barleistungen ausgezahlt bzw. Gutscheine ausgehändigt?
- Welche Schwierigkeiten ergeben sich in Koblenz bei der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bzw. der Vergabe von Bar- und oder Sachleistungen?
- Welche Formen der Unterbringung stehen in Koblenz den Flüchtlingen zur Verfügung? Bitte mit Angabe der Kapazitäten der einzelnen Unterbringungen.
- Wer in der Stadt Koblenz ist für die wohnraummäßige Unterbringung zuständig?
- Wer unterstützt die Wohnungssuche, wenn Flüchtlinge sich auf die Suche nach einer eigenen Wohnung machen ? Wie geschieht dies ?
- Nach welchen Kriterien werden die Flüchtlinge in den einzelnen Einrichtungen untergebracht?
- Welche Fazilitäten (z.B. Küche, Dusche, Waschmaschine, etc.) und wie viel Wohnraum stehen den Betroffenen pro Person/ Familie zur Verfügung?
- Wie werden die Flüchtlinge in den einzelnen Unterbringungen sozial betreut? Wer ist dafür zuständig?
- Werden die Bedürfnisse von Menschen mit Erkrankung, Behinderung oder Traumatisierung berücksichtigt? Wenn ja, wie zeigt sich das in der Praxis?
- Welche Herausforderungen ergeben sich bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Koblenz?
- Mit welchen Gruppen, NGO’s, kirchlichen Stellen etc. arbeitet die Stadtverwaltung
(Sozialamt und Ordnungsamt) zusammen? - Gibt es ehrenamtliches Engagement im Flüchtlingsbereich, mit dem die Stadt zusammenarbeitet?
- Wie und durch wen werden Flüchtlinge bei der Arbeitssuche unterstützt?
- Unter welchen Bedingungen dürfen Flüchtlinge hier in Deutschland den Führerschein machen?
Kann ein geduldeter 18jähriger junger Mann den Führerschein machen?
Werden andere Führerscheine anerkannt, wenn ja unter welchen Bedingungen?