Anfrage – Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012 zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes, und dem am 12. Oktober 2012 eingebrachten Bundesantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung mit Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Abschaffung des AsylbLG, fragen wir:

  1. Wie viele Personen beziehen in Koblenz Leistungen nach dem AsylbLG?
  2. Wie viele Flüchtlinge bekommen in Koblenz Barleistungen ausgezahlt bzw. Gutscheine ausgehändigt?  
  3. Welche Schwierigkeiten ergeben sich in Koblenz bei der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bzw. der Vergabe von Bar- und oder  Sachleistungen?
  4. Welche Formen der Unterbringung stehen in Koblenz den Flüchtlingen zur Verfügung? Bitte mit Angabe der Kapazitäten der einzelnen Unterbringungen.
  5. Wer in der Stadt Koblenz ist für die wohnraummäßige Unterbringung zuständig?
  6. Wer unterstützt die Wohnungssuche, wenn Flüchtlinge sich auf die Suche nach einer eigenen Wohnung machen ? Wie geschieht dies ?
  7. Nach welchen Kriterien werden die Flüchtlinge in den einzelnen Einrichtungen untergebracht?
  8. Welche Fazilitäten (z.B. Küche, Dusche, Waschmaschine, etc.) und wie viel Wohnraum stehen den Betroffenen pro Person/ Familie zur Verfügung?
  9. Wie werden die Flüchtlinge in den einzelnen Unterbringungen sozial betreut? Wer ist dafür zuständig?
  10. Werden die Bedürfnisse von Menschen mit Erkrankung, Behinderung oder Traumatisierung berücksichtigt? Wenn ja, wie zeigt sich das in der Praxis?
  11. Welche Herausforderungen ergeben sich bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Koblenz?
  12. Mit welchen Gruppen, NGO’s, kirchlichen Stellen etc. arbeitet die Stadtverwaltung
    (Sozialamt und Ordnungsamt) zusammen?
  13. Gibt es ehrenamtliches Engagement im Flüchtlingsbereich, mit dem die Stadt zusammenarbeitet?
  14. Wie und durch wen werden Flüchtlinge bei der Arbeitssuche unterstützt?
  15. Unter welchen Bedingungen dürfen Flüchtlinge hier in Deutschland den Führerschein machen?
    Kann ein geduldeter 18jähriger junger Mann den Führerschein machen?
    Werden andere Führerscheine anerkannt, wenn ja unter welchen Bedingungen?