Antrag – TTIP: Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch Freihandelsabkommen gefährden

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Koblenz appelliert an

  • die EU-Kommission
  • das EU-Parlament
  • die Bundesregierung
  • die Landesregierung in Rheinland-Pfalz

sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie beim bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.

Der Stadtrat stellt fest, dass

  1. die bisherigen Verhandlungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat und die demokratischen Grundsätze untergräbt,
  2. die geplanten Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sind, die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden und negative Auswirkungen für das kommunale Handeln, bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen, der Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen) wie auch der Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt Koblenz haben können,
  3. die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor dienen, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen, und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden, darunter nicht liberalisierte Bereiche, wie die kommunale Wasserver- und Entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur- und Bildungsbereich,
  4. durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschwert wird, wenn nicht sogar unmöglich macht.

Der Stadtrat fordert, dass

  1. die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind,
  2. die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur – auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten – eingeschränkt werden darf und Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen,
  3. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.

Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, im EU-Ministerrat im Bereich der Dienstleistungen aktiv für so genannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-; Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren.

Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.