Antrag – Änderung der Zweitwohnsitzsteuersatzung

Der Stadtrat beschließt eine Ergänzung der Zweitwohnsitzsteuersatzung. In §7 wird eingefügt:
(3) Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die zum Zweck der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung in Koblenz innehaben, sind von der Steuer befreit.

Begründung:

Viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber kommen bereits mit einer sehr guten Ausbildung nach Deutschland. Um eine schnelle Integration zu fördern, gilt es, diese Kenntnisse zu erkennen und wenn nötig um Zusatzqualifikationen zu erweitern.

Als Top Bildungsstandort bietet Koblenz hier viele Möglichkeiten. Neben Zusatzqualifikationen in den Kammern freuen sich unsere Hochschulen, ihren Anteil zur Integration beizutragen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten allerdings nur dann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sofern sie ihren ersten Wohnsitz in der zugeteilten Kommune halten. Diese Voraussetzungen erschweren bereits ein unbeschwertes Lernen.

Wir sollten hier als Kommune ebenso unseren Beitrag zur Bildungsförderung und Integration leisten, indem wir in diesen Fällen auf die Zweitwohnsitzsteuer verzichten. Solange diese Personengruppe ohne Nachteile den ersten Wohnsitz nicht ändern kann, bedarf es eines besonderen Schutzes.