Die Bekämpfung von Korruption ist essenzieller Bestandteil der politischen und administrativen Zielsetzung des Landes Rheinland-Pfalz. Zur Abwehr von Schäden für das Land, aber auch zum Schutz ihrer seriösen Vertragspartner will die Landesverwaltung mit aller Konsequenz gegen Regelwidrigkeiten vorgehen.
Deshalb hat das Land für seine Verwaltung einen externen Anwalt als Vertrauensanwalt bestellt, der vertraulich Hinweise bei Verdacht auf Korruption entgegennehmen kann. Als Oberzentrum in Rheinland-Pfalz kann auch Koblenz sich diesen Maßnahmen anschließen und sie unterstützen. Die Fraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hat deshalb folgende Fragen:
- Gibt es Fortbildungen für Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zur Korruptionsprävention? Wenn ja, welche?
- Welche Möglichkeiten wird den Mitarbeitern an ihrem Arbeitsplatz gegeben, sich über Korruption zu informieren?
- Gibt es andere Maßnahmen der Korruptionsprävention, die von der Stadt ergriffen wurden? Wenn ja, welche? Wurden diese gemeinsam mit den Mitarbeitern entwickelt?
- Kann ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die Funktion einer Antikorruptions-beauftragten übernehmen, um Hinweise entgegenzunehmen, Recherche zu betreiben und Bericht zu erstatten? Wenn ja, wer ist zuständig? Wenn nicht, ist eine solche Stelle für die Verwaltung vorstellbar?
Hans-Peter Ackermann