Antrag – Förderung der Elektromobilität in Koblenz

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen des ‚Förderprogramms Elektromobilität‘ des Bundes Anträge zu einer Förderung der Elektromobilität in Koblenz zu stellen.

Begründung:

Das Fuhrparkmanagement der Stadt Koblenz ist in der Neuplanung. Somit kommt das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm genau richtig.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert ab 2015 auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 9. Juni 2015 und aufbauend auf dem Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität den Markthochlauf von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur.

Mit der Förderrichtlinie vom 09.06.2015 unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen, insbesondere in kommunalen Flotten und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur inklusive der Verknüpfung der Fahrzeuge mit dem Stromnetz in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf der kommunalen Ebene.

Der zweite Förderaufruf für das Jahr 2016 konzentriert sich auf Anträge zur Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen Kontext und damit verbundener Maßnahmen zum Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie der Erstellung umsetzungsorientierter kommunaler Elektromobilitätskonzepte. Das BMVI baut damit auf den Erfolgen aus den Programmen Modellregionen Elektromobilität und Schaufenster Elektromobilität auf.

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Erstellung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten. Ziel dabei ist es, die Kommunen in ihrer Funktion als Vorreiter und Multiplikator bei der Einführung der Elektromobilität zu unterstützen und damit eine signifikante Erhöhung der Fahrzeugzahlen zu erreichen.

Anträge sind über das easyonline Portal einzureichen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Förderquoten von bis zu 80% sind nur möglich, sofern es sich beim Antragsteller um eine Gebietskörperschaft oder eine gemeinnützige Organisation handelt. Bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen liegt die Förderung bei 40%, bei KMU auch bei bis zu 50%.

Im Fokus der Förderung stehen nachladefähige Elektrofahrzeuge nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes. Darüber hinaus müssen von außen aufladbare Hybridelektro-Pkw eine Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von mindestens 50 Kilometern erreichen oder eine Kohlendioxidemission von 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer unterschreiten. Weiterhin Gegenstand der Förderung sind mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge (Klassen N2 und N3) sowie Busse (Klassen M2 und M3)mit batterieelektrischem Antrieb. Nicht im Fokus der Förderung stehen Hybridbusse.

Folgende Hersteller kommen für die Förderung in Frage: BMW AG, Daimler AG, Ford Werke GmbH, FRAMO GmbH, H2O e-mobile GmbH, Kia Motors Deutschland GmbH, Nissan Center Europe GmbH, Opel AG, Peugeot Citroën Deutschland GmbH (PCD), Porsche AG, Renault Deutschland AG, Volkswagen AG
Die Liste der PKW Fahrzeughersteller wird fortlaufend aktualisiert.

Hans-Peter Ackermann