Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit das vom AK „Wohnungslose Frauen in Koblenz“ Ende 2016 erstellte Konzept zur Verbesserung der Situation wohnungsloser Frauen, eventuell in Kooperation mit kirchlichen Trägern, umzusetzen ist.
Begründung:
Aktuelle Studien belegen, dass der Anteil von – insbesondere junger – Frauen bundesweit, aber auch in der Region Koblenz in den letzten Jahren stark angestiegen ist. So wurden 2014: 35 wohnungslose Frauen und 2015: 37 im städtischen Übernachtungswohnheim aufgenommen. Hier steht nur eine von den Männern abgetrennte Etage zur Verfügung. Knapp ein Viertel aller Wohnungslosen sind mittlerweile weiblich. So muss die Lücke in der Angebotsstruktur der Wohnungslosenhilfe in Koblenz für Frauen geschlossen werden, da sie aufgrund von traumatisierenden Gewalterfahrungen durch Männer, gemischtgeschlechtliche Angebote nicht wahrnehmen können.
Ein weiteres Angebot muss für alleinerziehende Frauen mit Kindern geschaffen werden. Die psychosoziale Situation von wohnungslosen Frauen ist durch gravierende komplexe Problemlagen gekennzeichnet, die da z.B. wären: Massive Sucht- und Substanzgebrauchsstörungen, intensive Gewalterfahrungen einschließlich sexueller Übergriffe, gesundheitliche (somatische) Beeinträchtigungen, psychisch bedingte Verhaltensauffälligkeiten und psychiatrische Krankheitsbilder, Überschuldungen und justizielle Belastungen.
Für diese Zielgruppe junger Frauen ist professionelle Hilfe in Form von unterschiedlichen Beratungsangeboten im Rahmen eines teilstationären Angebots zwingend vorzuhalten. Dazu zählen u.a. psychosoziale Beratung, Krisenintervention, ambulante Soziotherapie, Sozialberatung zum Erhalt der Wohnung, Schuldner- und Suchtberatung sowie eine Tagesstrukturierung mit schulischer, beruflicher bzw. Arbeitsmarktorientierung.
Umsetzung und methodische Ausrichtung
Strukturell soll ein Platzangebot für 12 wohnungslose, bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen in Koblenz vorgehalten werden. Kinder der Frauen können ggf. mit aufgenommen werden. Die Altersspanne der Zielgruppe umfasst 18 bis 35 Jahre.
Aufgrund der gravierend-komplexen Problemlagen ist eine sozialpädagogische/sozial-therapeutische Begleitung durch die Betreuung von 3 Fachkräften erforderlich (ca. 10 std. pro Woche). Diese Begleitung umfasst die Anamneseerhebung, motivierende Gesprächsführung, Hilfeplanerstellung mittels Case Management, Vermittlung weiterführender Hilfen, Begleitungen in den Kooperationsprozessen mit den entsprechenden Diensten und Einrichtungen und Kriseninterventionen.
Für die teilstationären Angebote ist eine Fachkraft der Sozialen Arbeit (Case Managerin) vorzuhalten, um differenzierte Hilfepläne zu erstellen und die Umsetzung zu begleiten und die Dokumentation zu erstellen. Es werden verbindliche Kooperations-vereinbarungen sowohl im teilstationären, wie auch bei den externen Beratungsangeboten geschlossen.
Kosten- und Finanzierung
Kosten:
- Miet- und Unterhaltskosten für Haus bzw. 3 Wohnungen 3. 000 € p.m. 36.000 € p.a.
- 3 Arbeitsplätze (incl. technische Ausstattung, P.C., …) 6.000 € p.a.
- 1 Arbeitsplatz (incl. technische Ausstattung, P.C., …) 2.000 € p.a.
- Reisekosten (Dienstfahrten) 1.000 € p.a.
- Supervision, Weiterbildungen 5.000 € p.a.
- Personalkosten 3 Fachkräfte Soziale Arbeit (mit Zusatzqualifikationen) 15.000 € p.m. 180.000 € p.a.
- 1 Fachkraft Soziale Arbeit (mit Zusatzqualifikationen) 5.000 € p.m. 60.000 € p.a.
- Summe 290.000 €
Finanzierungsplan:
- Stadt Koblenz 210.000 €
- Land (Fehlbedarfsfinanzierung) 60.000 €
- Eigenmittel Träger 20.000 €
- Summe 290.000 €
Hans-Peter Ackermann