In Koblenz müssen das Radwegenetz und der Öffentliche Personennahverkehr dringend verbessert werden, um Alternativen zum Autoverkehr zu schaffen und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Planungen für Bau- und Gewerbegebiete, die keine Radwege oder ÖPNV-Anbindung vorsehen, darf es nicht mehr geben. Dies gilt auch für Straßen in der Baulast von Bund bzw. Land, die durch Koblenz führen. Hier muss die Verwaltung entsprechend initiativ werden.
Wir fragen deshalb:
- Welche Bebauungspläne für Bau- und Gewerbegebiete, die der Rat bisher noch nicht beschlossen hat, befinden sich im Aufstellungsverfahren?
- Für welche neuen Vorhaben für Bau- und Gewerbegebiete plant die Verwaltung Aufstellungsbeschlüsse fassen zu lassen?
- Sind bei den Bebauungsplänen, die sich im Verfahren befinden, Radwege bzw. ein ÖPNV-Anschluss vorgesehen?
- Sind bei den Vorhaben, für die noch Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden sollen, Radwege bzw. ein ÖPNV-Anschluss vorgesehen?
- Wird die Verwaltung zukünftig bei Bebauungsplänen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden bzw. für die ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, in der Begründung auf die Berücksichtigung von Radwegen bzw. ÖPNV-Anschluss explizit hinweisen?
- Werden Bebauungspläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden bzw. für die ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, dahingehend überprüft, ob Radwege bzw. ein ÖPNV-Anschluss vorgesehen sind?
- Falls kein Radweg bzw. ÖPNV-Anschluss vorgesehen ist – wird die Verwaltung entsprechende Pläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden bzw. für die ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, entsprechend ergänzen?
- Laut RZ vom 6.8.2019 soll im Zuge der Nordumgehung Metternich eine sog. „Ost-West-Achse“ durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) geplant werden. Ist der Verwaltung bekannt, ob bei dieser Planung der Radverkehr berücksichtigt wird?
- Wird sich die Verwaltung dafür einsetzen, dass der LBM bei Straßenplanungen auf Koblenzer Gebiet zukünftig Radwege mit plant?
- Laut RZ soll die sog. „Ost-West-Achse“ mit vorhandener Nordtangente nach Aussage des LBM den Verkehr aus Metternich komplett herausnehmen. Folge wäre Entlastung der Trierer und Rübenacher Straße. Stimmt die Verwaltung dieser Auffassung zu? Welche konkreten Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die Trierer und Rübenacher Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen – Verwirklichung der sog. „Ost-West-Achse“ vorausgesetzt? Welche Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr und den ÖPNV sieht die Verwaltung in der Trierer und Rübenacher Straße?