Klimanotstand in Koblenz – Fragen, Antworten, Ziele und Maßnahmen

Koblenz ist eine weitere Stadt in Rheinland-Pfalz, die offiziell den Klimanotstand ausgerufen hat. Auf Antrag von GRÜNEN, SPD und LINKE verabschiedete der Koblenzer Stadtrat am 26. September 2019 einen entsprechenden Beschluss. Koblenz zählt damit zu den rund 60 Städten und Kommunen in Deutschland, die bisher den Klimanotstand erklärt haben. Da uns Koblenzer GRÜNE in den zurückliegenden Wochen viele Fragen rund um den Klimanotstand erreicht haben, fassen wir die häufigsten Fragen und Antworten an dieser Stelle zusammen.

1.) Fragen und Antworten

2.) Beschluss des Stadtrates Koblenz vom 26.9.2019

3.) Die beschlossenen 33 Maßnahmen

4.) Fragen? Schreibt uns!

  1. Fragen und Antworten

Was ist ein Klimanotstand?

Die vom Menschen verursachte Klimakrise ist eine der größten Bedrohungen der heutigen Zivilisation. Polareis und Permafrostböden schmelzen schneller als noch vor Jahren vorhergesagt, grüne Lungen im Regenwald Südamerikas und in Sibirien brennen, Menschen und Bäume in Deutschland leiden unter dem Hitzestress und Dürreperioden treten auch in Mitteleuropa auf. Der Klimawandel ist daher eine der vordringlichsten Herausforderungen, da seine Auswirkungen unumkehrbar und nachhaltig die Grundlagen allen Lebens auf unserem Planeten verändern. Seine Abwendung sollte daher eine höhere Priorität in unserem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handeln einnehmen als bislang.

Aus diesem Grund hat die Weltklimakonferenz in Paris 2015 beschlossen, die menschengemachte Erwärmung auf 1,5 bis max. 2 Grad zu begrenzen. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2010 halbiert werden und bis 2050 Klimaneutralität erreicht wird. Dies verlangt eine radikale Kehrtwende in vielen Sektoren – auch auf kommunaler Ebene. Der Begriff “Klimanotstand” (auf Englisch “Climate Emergency”) hat sich etabliert, um die Situation zu beschreiben, die angesichts des drohenden Klimawandels nicht aufschiebbare und schnelle Lösungen erfordert.

Was bedeutet es, dass der Klimanotstand in Koblenz ausgerufen worden ist?

Klimanotstand bedeutet nicht, dass in Koblenz bisher keine Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt wurden. Die Stadt ist bereits 1997 dem Klimabündnis europäischer Städte beigetreten, ohne dass jedoch die Umsetzung konkreter Ziele und deren Einhaltung festgelegt wurden. Mit dem Beschluss zum Klimanotstand geben wir der Reduzierung klimawirksamer Treibhausgase und einer klimafreundlichen Wirtschafts- und Lebensweise eine höhere Priorität. Die Erklärung des Klimanotstands beinhaltet die Verpflichtung, die CO2-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent in der Stadt Koblenz zu reduzieren. Bei allen Entscheidungen des Stadtrates soll die Klimaverträglichkeit überprüft werden. Durch die höhere Priorisierung des Klimaschutzes sollen bei Entscheidungen zu Investitionen nicht kurzfristige wirtschaftliche Vorteile ausschlaggebend sein, sondern langfristige Auswirkungen durch Lebenszykluskostenberechnungen stärker gewichtet werden. Die Einhaltung der Ziele soll durch ein wirksames Controlling und eine Klimaschutzkommission überprüft werden können. Mit dem Klimanotstand setzen wir zudem ein deutliches Zeichen in Richtung Bund, endlich weitreichendere und verbindliche Entscheidungen zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu treffen.

Werden durch den Klimanotstand demokratische Bürgerrechte ausgesetzt?

Nein! Der Vergleich mit den in den 60er Jahren von der ersten Großen Koalition unter Bundeskanzler Kiesinger geplanten Notstandsgesetzen ist unangemessen und völlig aus der Luft gegriffen. Damals sollten durch Beschluss des Bundestages Grundrechte ausgesetzt werden. Erstens kann ein Stadtrat keine Grundrechte aussetzen. Zweitens ist dies auch völlig abwegig, da die Verwaltung der Stadt durch Ratsbeschluss zu einer höheren Priorisierung der Belange des Klimaschutzes angehalten werden soll und keine Eingriffe gegenüber Bürgern damit verbunden sind. Im Übrigen wurde in letzter Zeit der Begriff des Notstandes in vielen Zusammenhängen verwendet (allein 2018: Pflegenotstand, Bildungsnotstand, Deponienotstand, Dürrenotstand, Wassernotstand), ohne dass ein Zusammenhang zu den Notstandsgesetzen hergestellt wurde. Wer den Klimanotstand durch Vergleich mit den Notstandsgesetzen diskreditiert, will vom eigentlichen Problem ablenken und weiter nichts tun, um wirksamen Klimaschutz umzusetzen.

Ist der Klimanotstand nur ein symbolischer Akt?

Nein! Der vom Koblenzer Stadtrat verabschiedete Beschluss enthält neben der Erklärung des Klimanotstands auch konkrete politische Forderungen und Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes. Die 33 vom Koblenzer Stadtrat mehrheitlich beschlossenen konkreten Maßnahmen stellen einen ersten ambitionierten Schritt zum kommunalen Klimaschutz dar, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Insbesondere sollen Vorhaben künftig darauf überprüft werden, welche Folgen sie für das Klima haben. So sollen im Stadtrat beispielsweise schon ab Herbst 2019 Informationen zu „Nachhaltigkeit und Auswirkungen auf den Klimaschutz“ verpflichtender Bestandteil von Beschlussvorlagen werden. Politische Beschlüsse mit negativen Effekten auf das Klima, werden nach Ausrufung des Klimanotstands schwieriger durchzusetzen sein. Darüber hinaus sollen bei Entscheidungen jene Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.


2.) Beschluss des Stadtrates Koblenz vom 26.9.2019:

1. Der Stadtrat erklärt mehrheitlich bei 25 Gegenstimmen und 28 Ja-Stimmen für Koblenz den Klimanotstand. Damit erkennt der Stadtrat an, dass wir uns in einer weltweiten und sehr ernsten Klimakrise befinden – und die bislang getroffenen Maßnahmen weltweit und auch in Koblenz nicht ausreichen. Damit setzt die Stadt ein deutliches Zeichen, dass die bisherige Klimapolitik insgesamt – nicht nur in der Stadt – verändert und neu aufgestellt werden muss.

Sie wird ihre grundsätzliche Haltung sowie ihre konkreten Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Klimaanpassung weiterentwickeln und verstärken.

2. Die Stadt Koblenz setzt sich zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung folgende Ziele:

a) Bereits am 28. März 2019 hat sich die Stadt zu den Zielen des Klimaschutz-abkommens von Paris bekannt, mit denen die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden soll. Sie trägt deshalb dazu bei, dass die weltweit definierten Klimaziele erreicht werden und richtet ihr Handeln an diesen Zielen aus.

b) Die Stadt wird alle Maßnahmen ergreifen, um in ihrem Wirkungsbereich die C02 – Emissionen bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.

c) Die Stadt Koblenz wird bei allen Entscheidungen den Klimaschutz und die Klimaanpassung in den Fokus rücken und will eine Vorbild-Stadt für Klimaschutz werden.

d) Die Stadt Koblenz wird die von Bund und Land für den Klimaschutz und die Klimaanpassung bereitgestellten Fördermittel in Anspruch nehmen.

e) Der Stadtrat Koblenz erkennt, dass die Umsetzung sozial gerecht gestaltet werden muss. Menschen mit geringem Einkommen dürfen nicht überdurchschnittlich durch einseitige Maßnahmen stark belastet werden.

3. Zur Erreichung der Ziele beschließt der Stadtrat die prioritäre Umsetzung des in der Anlage des Beschlusses ausgewiesenen Maßnahmenpakets. Es beinhaltet bereits beschlossene Maßnahmen, deren Weiterentwicklung sowie neue Ideen und Initiativen und greift Vorschläge der Fraktionen auf, die im Stadtrat Anträge zum Klimaschutz gestellt haben.

3.) Die beschlossenen 33 Maßnahmen für die Stadt Koblenz:

1. Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes

Die Stadt Koblenz wird ihr Klimaschutzkonzept fortschreiben und aktualisieren und dem Stadtrat am 4. Juni 2020 vorlegen. Dabei wird die Vorlage einen aktuellen Erledigungsstand enthalten. Da die Stadt die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes als kontinuierliche Aufgabe begreift, wird sie zukünftig den jeweils aktuellen Sachstand einmal jährlich in der Mai-Sitzung des Umweltausschusses und danach im HuFA [Anm. d. Red.: Haupt- und Finanzausschuss] und Stadtrat vorstellen. Die Bearbeitung des Klimaschutzkonzeptes geschieht mit allen relevanten Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung. Dabei werden neue Initiativen als auch Maßnahmen berücksichtigt, die der Stadtrat in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Konzepten beschlossen hat. Dazu zählen z.B. der Nahverkehrsplan (NVP), der Verkehrsentwicklungsplan (VEP), das bisherige Klimaschutzkonzept, der Lärmaktionsplan und der Luftreinhalteplan. Teil des Klimaschutzkonzeptes soll zudem eine Strategie zur Klimafolgenanpassung sein, welche Maßnahmen vorschlägt, um die heute schon spürbaren Veränderungen des Klimawandels abzufedern. Dies umfasst insbesondere eine Konzeption zum Umgang mit dem generellen Temperaturanstieg, den zunehmenden Extremwetter-, Hochwasser-, Niedrigwasser- und Überschwemmungsereignissen sowie mit Hitzeereignissen im Sommer und den Auswirkungen auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Temperaturentwicklungen in der Stadt.

2. Ein starkes Klimaschutzmanagement

Die Erstellung und das Controlling des aktuellen Klimaschutzkonzeptes ist die Hauptaufgabe der Klimaschutzbeauftragten der Stadt. Sie arbeitet dabei mit allen relevanten Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft, Verbänden und Politik zusammen. Um die Fachämter des Baudezernates bei der Umsetzung der Maßnahmen des neuen Klimaschutzkonzeptes zu unterstützen, wird auch im Baudezernat ein Klimaschutzmanagement eingerichtet, das eng mit der Klimaschutzbeauftragten der Stadt im Umweltamt zusammenarbeitet, sie in alle Entscheidungen bei der Maßnahmenumsetzung einbindet und ihr regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Maßnahmenumsetzung berichtet. Es werden zudem geeignete Strukturen und Verfahrensweisen für eine effektive und sinnvolle Zusammenarbeit und Wahrnehmung der Querschnittsaufgabe Klimaschutz erarbeitet.

3. Klimaschutz bei Beschlüssen der Stadt Koblenz

Die Verwaltung wird zukünftig bei allen Entscheidungen, die eine Relevanz für den Klimaschutz und die Klimaanpassung besitzen, ausweisen, inwieweit Maßnahmen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung berücksichtigt werden konnten bzw. aus welchen Gründen eine Berücksichtigung nicht möglich war. Hierzu wird in den Beschlussvorlagen ein entsprechendes Pflichtfeld eingerichtet, welches die Informationen beinhaltet.

4. Gründung einer Klimakommission

Die Stadt Koblenz wird eine Klimakommission für Klimaschutz und Klimaanpassung einrichten. Sie berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung in allen grundsätzlichen Fragen, die für den lokalen und globalen Klimaschutz sowie für die Klimaanpassung von Bedeutung sind. Ihre Mitglieder bewerten und entwickeln entsprechende Maßnahmen, damit die Stadt Koblenz das in ihren Möglichkeiten stehende beitragen kann, die weltweit vereinbarten Klimaziele einzuhalten und den notwendigen Erfordernissen der Klimaanpassung Rechnung zu tragen. Die Klimakommission tagt in der Regel dreimal jährlich und wird von dem Oberbürgermeister geleitet. Die Einzelheiten beschließt der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung.

5. Stärkung des ÖPNV: 2 Mio. mehr Fahrgäste

In 4 Jahren 2 Mio. Fahrgäste mehr — das ist das Ziel des neuen ÖPNV-Konzeptes. Im Jahr 2030 sollen fast 1 5 Mio. Menschen den Koblenzer ÖPNV nutzen, was einer Steigerung von 50 Prozent entspricht. Die Stadt Koblenz wird dafür den ÖPNV am 01.10.2019 übernehmen und mit dem neuen Verkehrsunternehmen „koveb” das neue Fahrplankonzept für den Busverkehr ab 13. Dezember 2020 umsetzen. Dann werden die Ticketpreise um 20 bis 25% Prozent sinken, neue Buslinien eingesetzt, die Anzahl der Busfahrten erhöht und der Komfort der Busse durch Klimatisierung und WLAN deutlich gesteigert. Alle Bushaltestellen — soweit technisch und räumlich möglich — werden sukzessive barrierefrei ausgebaut und hochfrequente Bushaltestellen erhalten eine elektronische Anzeigetafel mit Abfahrtinformationen. Zudem wird noch in diesem Jahr im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität erörtert, in welcher Form Dächer von Buswartehallen begrünt werden können. Um gleichzeitig den Schadstoffausstoß zu senken, werden ab Dezember 2020 29 Busse mit Gasantrieb ausgestattet sein. Darüber hinaus werden gegenwärtig mit Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz 29 Dieselbusse mit SCR-Katalysatoren nachgerüstet. Damit gelingt es, den NOx-Ausstoß dieser Busse um ca. 85% zu reduzieren. Langfristig sieht der Verkehrsentwicklungsplan auch neue Schienenhaltpunkte z.B. Goldgrube/Rauental-Verwaltungszentrum oder Horchheim) vor, um auch speziell den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu fördern. Zudem sollen die Seilbahn und neue Mobilitätsformen bei der Entwicklung des neuen Wohnquartiers auf der Fritsch- Kaserne eine wichtige Rolle spielen.

6. Ausbau des Radverkehrs

Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil des Radverkehrs von aktuell 8-9 Prozent auf mindestens 16 Prozent verdoppelt werden. Um das zu erreichen, wird die Stadt eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen. Konkrete Maßnahmen wurden vor wenigen Tagen am 17. September dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität im Rahmen eines neuen Gutachtens zum Radverkehrskonzept vorgestellt und reichen von baulichen Projekten bis zur Verbesserung von Ampelschaltungen. Dabei sieht das Konzept auch eine Priorisierung vor: In den kommenden beiden Jahren sollen Maßnahmen auf über 1 5 Streckenabschnitten der 12 Hauptrouten im Stadtgebiet umgesetzt werden. Betroffen sind insbesondere die Nord-Süd-Achse (zwischen Wallersheimer Weg und der Sebastian-Bach-Straße), die Ost-West-Achse (Helfensteinstraße bis Moselufer) und die Achse von der Innenstadt auf die Kalthause (Simmerner Str, Berliner Ring). Für den Haushalt 2020 und die Folgejahre wird die Verwaltung in den kommenden Haushaltsberatungen dafür konkrete Umsetzungsvorschläge unterbreiten.

Bei jeder Fahrbahnerneuerung und Neubau einer Straße, werden Radwege und/oder Verbesserungen für den Radverkehr eingeplant, sofern die Strecke ins Radverkehrsnetz integrierbar ist.

7. Einführung eines Verkehrsmanagementsystems

Die Stadt wird ein umweltorientiertes Verkehrsmanagement (UVM) einführen. Ein UVM ist in der Lage, das Verkehrsgeschehen in Abhängigkeit von ermittelten Luftschadstoffwerten, den allgemeinen meteorologischen Daten und der Verkehrsbelastung zu beeinflussen. Dabei greift es strategisch in das Verkehrsgeschehen ein, erkennt vorausschauend freie Kapazitäten und nutzt somit die vorhandene Infrastruktur bestmöglich aus. Die notwendige Voruntersuchung soll innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen und die Gremien darüber unterrichtet werden. Eine Realisierung des kompletten Projektes wird 5 Jahre in Anspruch nehmen. Ein Antrag auf Fördermittel des Bundes ist gestellt.

8. Änderung der Signalsteuerung von Lichtsignalanlagen (Ampeln)

Die Signalsteuerung Pfuhlgasse / Görgenstraße / Clemensstraße wird im Rahmen des neuen ÖPNV‑Konzeptes geändert. Durch die neue Taktung und Erhöhung der Buszahlen im Bereich Zentralplatz wird eine neue Schaltung zu Gunsten des ÖPNV eingerichtet. Da diese auch den bereits jetzt dort fahrenden Bussen zu Gute kommt, soll diese Anfang des Jahres 2020 realisiert werden.

9. Digitalisierung von Lichtsignalanlagen

Um den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die Stadt Lichtsignalanlagen (LSA) modernisieren. Das ermöglicht Verkehrsentspannungen in einzelnen Straßen, eine Verflüssigung des Verkehrs mit Grünen Wellen, eine Ausweitung von Busbeschleunigungsmaßnahmen und senkt durch moderne LED-Leuchtmittel den Stromverbrauch.

10. Umrüstung von Lichtsignalanlagen auf LED-Technik

Um den Stromverbrauch zu senken, werden noch in diesem Jahr im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Lichtsignalanlagen der Kreuzungen Hohenzollernstraße / St.-Josef-Straße und Simmerner Straße / Zeisigstraße auf LED-Technologie umgerüstet.

11. Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie

Eine Straßenlaterne mit LED-Technik verbraucht 80-95% weniger Strom. Deshalb wird die Stadt bis Ende 2020 3.500 Straßenlaternen mit LED-Technologie ausstatten. Diese Maßnahme zur energetischen Sanierung wird mit Bundesmitteln gefördert. Weitere Sanierungsmaßnahmen sollen im Rahmen verfügbarer Mittel auch in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Eine Umrüstung des Flutlichtes im Stadion Oberwerth soll über den „Masterplan Sportpark Oberwerth” erfolgen.

12. Parkkonzept für E-Mobilität

Um die Elektromobilität zu fördern, wird die Verwaltung noch in diesem Jahr ein Parkkonzept für E‑Fahrzeuge vorlegen. Dabei soll das Parkangebot für Elektrofahrzeuge erweitert, Reservierungen für E-Autos vorgesehen werden.

13. Ladeinfrastruktur E-Mobilität

Neben der bereits vorhandenen Ladeinfrastruktur erarbeitet die Stadt Koblenz auf der Grundlage des von der evm AG beauftragten Konzeptes eine Bedarfsermittlung für den öffentlichen Raum. Bis Jahresende soll dies abgeschlossen sein. Gemäß des Konzeptes der evm AG wird der überwiegende Teil der Ladevorgänge, 80%, zuhause oder beim Arbeitgeber getätigt. Darüber hinaus installieren mehr und mehr Discounterketten und andere Unternehmen Ladeinfrastruktur für ihre Kunden.

14. Umsetzung von Maßnahmen nach dem Verkehrsentwicklungsplan und Nahverkehrsplan

Die Verwaltung hat bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 mehrere Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Nahverkehrsplan vorgesehen. Sie wird darüber detailliert im Rahmen der Haushaltsberatung berichten.

15. Klimaschutz in städtischen Liegenschaften

Die Stadt wird den Energieverbrauch der eigenen Liegenschaften kurz-, mittel- und langfristig deutlich senken. Dafür erarbeitet sie das Klimaschutzteilkonzept (KTK) „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement”. Das Konzept umfasst den Aufbau eines Energiemanagements für 86 der städtischen Liegenschaften (Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Verwaltungsgebäude, Theater, etc.). Dies ist bereits abgeschlossen. Hier wurde der Ist‑Zustand ermittelt sowie Energieverbräuche, Treibhausgasemissionen und Energiekosten überprüft. Jetzt folgen die Erarbeitung eines Energie-Controlling-Konzepts sowie die Bewertung von 71 ausgewählten Gebäuden, um Energieeinsparpotenziale zu ermitteln. Zu Beginn des neuen Jahres wird die Verwaltung das Konzept den Gremien vorstellen. Auf Grundlage des Konzeptes soll danach eine Prioritätenliste abgeleitet werden, die zeigt, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind. Ziel ist ein sogenannter „NiedrigstenergiehausStandard”. Niedrigstenergiehäuser haben einen Energiebedarf in der Größenordnung von Passiv- oder Nullenergiehäusern, der zu großen Teilen durch Erneuerbare Energien der näheren Umgebung gedeckt wird. Diese Prioritätenliste inkl. konkreter Maßnahmen wird die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat bis zum 02.07.2020 zur Beratung und Entscheidung vorlegen.

16. Photovoltaik auf städtischen Dachflächen

Die Stadt wird in den kommenden drei Jahren mindestens sechs Photovoltaikanlagen bei Neubauten in Betrieb nehmen. Konkret ist folgender Fahrplan vorgesehen:

–           2019: Großsporthalle Asterstein

–           2019: Kita Asterstein

–           2020: Kita Karthause

–           2021 : Kita Horchheimer Höhe

–           2022: Feuerwache Niederberg

–           2022: Feuerwache Bubenheim

Zudem will die Stadt auch auf städtischen Bestandsflächen weitere Photovoltaikanlagen installieren.

Dafür wird sie im Rahmen des „Klimaschutzteilkonzeptes Liegenschaften” die Potentiale städtischer Liegenschaften bewerten und bis zum 02.07.2020 dem Stadtrat darlegen, auf welchen Flächen Photovoltaikanlagen errichtet werden können. Darüber hinaus prüft die Stadt gegenwärtig mögliche Potentiale auf Freiflächen.

17. Strom aus erneuerbaren Energien

Auch zukünftig werden die städtischen Liegenschaften mit 100% Ökostrom versorgt. Die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ist eine Maßnahme des aktuellen Klimaschutzkonzepts. Damit verbessert die Stadt ihre CO2-Bilanz und wird gleichzeitig ihrer Vorbildfunktion gerecht.

18. Dachbegrünung

Alle Dächer auf städtischen Neubauten werden begrünt. Zuletzt wurden die Dächer der Sporthalle Asterstein sowie der Kitas Asterstein, Neuendorf, Karthause, Rauental und Oberwerth begrünt. In der Bauleitplanung wird die Stadt in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Dachbegrünungsfestsetzung sinnvoll und erforderlich ist und wie sie als Festsetzung ausgestaltet werden kann.

19. Reduzierung des Flächenverbrauchs durch neue Flächennutzungsplanung

Die Stadt Koblenz schreibt ihren Flächennutzungsplan fort und wird dabei den Flächenverbrauch reduzieren. Großflächige Baugebietsausweisungen, für Wohnbaugebiete, die bis heute nicht verwirklicht wurden, werden, wie bereits in UV/127/2019 „Mögliche Neubaugebiete im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans” dargelegt, herausgenommen und geplante Siedlungsflächenarrondierungen einer Umweltprüfung, bei der auch die Belange des Klimaschutzes und des Klimawandels eine Rolle spielen, unterzogen. Die Ergebnisse werden im zu erstellenden Umweltbericht. dargestellt. Insgesamt wird sich das geplante Maß des Flächenverbrauchs z.B. zugunsten des Erhalts von Kaltluftentstehungsgebieten deutlich reduzieren.

20. Klimafreundliche alternative Wärmeerzeugung bei Neubauprojekten

Die Stadt strebt deshalb zukünftig bei allen Neubaugebieten ab einer Größe von ca. 0,5 ha die Realisierung alternativer Wärmekonzepte an und wird dafür entsprechende Partner suchen. Im derzeit größten geplanten Neubaugebiet auf dem Gebiet der Fritsch-Kaserne wird im Durchführungsvertrag die Forderung nach einer alternativen Wärmeerzeugung enthalten sein.

21. Klimaschutz und klimaangepasstes Planen und Bauen in der Bauleitplanung

Bereits heute wendet die Stadt den erarbeiteten Leitfaden „Klimaschutz in der Stadtplanung” regelmäßig bei städtischen oder externen Planungen an. Zudem befindet sich in Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz eine Strategie zum Umgang mit dem Klimawandel und dem klimaangepassten Planen und Bauen in Erarbeitung. Diese Strategie soll ebenfalls Eingang in die Bauleitplanung finden und im I. Halbjahr 2020 beschlossen werden.

22. Umsetzung klimaneutraler Energiegewinnung in städtebaulichen Verträgen

Die Stadt wird zukünftig in allen entsprechenden Vertragsentwürfen, die als Grundlage für Vertragsverhandlungen erstellt werden, die Umsetzung klimaneutraler Energiegewinnung fordern. Im Entwurf des städtebaulichen Vertrags zur Fritsch-Kaserne ist ähnliches bereits vorgesehen und wird im nachfolgenden Durchführungsvertrag auch im Sinne dieses Eckpunktepapiers konkretisiert. Die Verwaltung wird nach einem bestimmten Zeitraum die Umsetzung evaluieren und berichten, inwieweit diese Positionen dann tatsächlich in städtebaulichen Verträgen vereinbart werden konnten.

23. Wiederaufforstung des Stadtwaldes mit 200.000 neuen Bäumen

Mit Unterstützung von Bund und Land wird die Stadt rund I Mio. € in die Aufforstung des Stadtwaldes investieren. Damit sollen ca. 40 ha Wald mit ca. 200.000 Bäumen wiederbestockt werden. Die genaue Fläche wird derzeit ermittelt. Im städtischen Forst sind durch Borkenkäfer und Trockenheit hohe Schäden entstanden — deshalb wurde mit der Aufforstung bereits im Frühjahr begonnen. Es konnten hier bereits 13.000 Bäume gepflanzt werden. Die Wiederbestockung soll mit einer natürlichen Verjüngung der Bestände, einer aktiven Pflanzung klimaresistenter Mischwälder (Traubeneiche, Walnuss, Elsbeere, Roteiche, Baumhasel, Küstentanne etc.) und der Belassung von abgestorbenem Schadholz auf Flächen in nichtbefahrbaren Lagen mit schwieriger Holzbringung und ohne Verkehrssicherungsprobleme einhergehen. Hier soll die natürliche  Sukzession abgewartet werden.

24. 300 neue Bäume in der Stadt

Für jede notwendige Fällung von Einzelbäumen, wo der Fortbestand nicht über Naturverjüngung automatisch gesichert ist, wird ein Baum nachgepflanzt. Darüber hinaus plant die Stadt, in den kommenden Jahren in mindestens 30 Straßen neue Baumstandorte zu schaffen. Zuvor müssen potentielle Baumstandorte identifiziert und hinsichtlich ihrer unterirdischen Infrastruktur (Erdreich, Versorgungsleitungen, etc.) überprüft werden. Ist es technisch möglich, können in den nächsten acht Jahren bis zu 300 neue Bäume innerstädtisch gepflanzt werden. Um einen funktionellen, gesunden und fi.ir unser Klima geeigneten Baumbestand aufzubauen und zu gewährleisten, hat die Stadt einen Katalog von geeigneten Klimabäumen erstellt und im Werkausschuss Grünflächen und Bestattungswesen beschlossen.

25. Schutz von Insekten und Artenvielfalt

Die Stadt wird dem Insektensterben in Koblenz entgegenwirken und die Artenvielfalt fördern. Dafür hat der Stadtrat im Mai einen Katalog von 15 Maßnahmen beschlossen. Die erste Maßnahme ist bereits in den kommenden Wochen realisiert: Noch in diesem Jahr werden alle geplanten Einsaaten und Extensivierungen abgeschlossen, um Grünflächen so zu gestalten, dass viele Insekten und Tierarten einen guten Lebensraum finden. In den kommenden drei Jahren werden die Entwicklung der Pflanzenvielfalt unter Berücksichtigung der Pflegemaßnahmen dokumentiert und die Erkenntnisse im Jahr 2022 in einem Pflegehandbuch „Wildblumenwiesen” festgehalten, dass zukünftig der Entwicklung von Grünflächen dienen soll. Im Werkausschuss Grünflächen und Bestattungswesen wird zweimal jährlich (1. und 4. Sitzung) über den Zeitplan zur Umsetzung aller geplanten Maßnahmen sowie über deren Abarbeitung informiert.

26. Umwandlung von Überhangflächen auf Friedhöfen in ökologisch wertvolle Angebote

Durch die zurzeit betriebene Friedhofsentwicklungsplanung entstehen langfristig Flächen, die zu öffentlichen Grünflächen umgestaltet werden können. Hier können durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und Umgestaltungen Verbesselungen für das städtische Klima und der Lebensräume für Insekten und Kleintiere geschaffen werden. Eine erste Maßnahme im Rahmen des Projektes Großfestung bereits in diesem Jahr umgesetzt. Dort sind Teile des Friedhofes Asterstein endwidmet und zur öffentlichen Parkanlage umgestaltet worden. Weitere Flächen werden in den nächsten Jahren folgen, sobald nicht mehr benötigte Teilflächen nach Ablauf von Ruhezeiten frei werden.

27. Verbesserung der klimafreundlichen Grünstruktur im Stadtgebiet

Durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen, Schaffung von Grünzonen mit heimischen Gehölzen,

Pflanzenarten und Staudenflächen sollen die Aufenthaltsqualität und das kleinräumige Klima auf Objektaußenanlagen (z.B. Kitaaußengelände und Schulhöfe) verbessert werden. Zurzeit laufen bereits Planungen für die Grundschule auf der Pfaffendorfer Höhe und für das Eichendorfgymnasium, die bereits im Jahr 2020 in Teilen umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen werden geprüft und im Werkausschuss für Grünflächen und Bestattungswesen vorgestellt.

Zudem wird an Schulstandorten in Abhängigkeit von den standortspezifischen Gegebenheiten die Berücksichtigung von Schulgartengeländen ausgewiesen.

28. Modernisierung des städtischen Kanalnetzes

Bis zum Frühjahr 2020 erarbeitet die Stadt eine Neufassung des Generalentwässerungsplanes (GEP), welcher die Rahmenplanung für zukünftige Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen darstellt. Dabei werden u.a. auch die Auswirkungen von Starkregenereignissen infolge des Klimawandels auf das städtische Kanalnetz geprüft und bewertet. Die Ergebnisse werden anschließend im Werkausschuss Stadtentwässerung vorgestellt.

Weiterhin werden bei der entwässerungstechnischen Erschließung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen grundsätzlich die Vorgaben des § 55 Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt. Demzufolge wird Niederschlagswasser ortsnah versickert, zurückgehalten oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet, soweit dem keine Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Zudem soll bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen eine Entwässerung im Trennsystem grundsätzlich einer Entwässerung im Mischsystem vorgezogen und das anfallende Oberflächenwasser bewirtschaftet werden.

Darüber hinaus soll in überschwemmungsgefährdeten Risikobereichen sowie in Ortslagen mit starkregeninduzierter Sturzflutgefährdung ein Hochwasservorsorgekonzept aufgestellt werden. Das Vergabeverfahren zur Konzepterstellung ist bereits in Abstimmung mit dem Land in Gang gesetzt. Mit einer Fertigstellung rechnet die Stadt Mitte / Ende 2021.

29. Modernisierung und Einführung eines klimaschonenden städtischen Fuhrparkes

Durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen für dienstliche Fahrten können zukünftig die Kosten und der Schadstoffausstoß der Stadtverwaltung Koblenz deutlich gesenkt werden. Das Unternehmen EcoLibro hat dazu im Auftrag der Stadt ein Pooling- Konzept für Dienst-Pkw und Kleintransporter erstellt und gezeigt, dass durch die Bündelung aller Fahrten auf 44 Elektrofahrzeuge sowie einer Spitzenabdeckung über CarSharing-Fahrzeuge beim gesamten dienstlichen Mobilitätsbedarf der Stadtverwaltung Einsparpotenziale bei den Kosten zwischen 7 % und 15 % bestehen. Gleichzeitig können der CO2– und NOX-Ausstoß um bis zu 94 % reduziert werden. Der Verknüpfung von Mobilität kommt dabei eine wichtige Rolle zu, weil auch ÖPNV und Fahrradmobilität stärker genutzt werden sollen.

Das Konzept wurde bereits in der Haushaltsstrukturkommission am 10.09.2019 vorgestellt und wird gegenwärtig auf die Erforderlichkeiten der Stadt abgestimmt. Innerhalb der kommenden sechs Monate wird die Stadt den Gremien eine entsprechende Umsetzung vorschlagen.

30. Umweltschonende Nutzfahrzeuge

Der Kommunale Servicebetrieb hat den vergangenen Jahren seinen Fuhrpark umfassend modernisiert und für die kommenden beiden Jahre beträchtliche Investitionen geplant.

Noch in diesem Jahr wird er zwei Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t sowie zwei PKW mit einem rein elektrischen Antrieb beschaffen. Für das Jahr 2020 sollen im Wirtschaftsplan 320.00 € für acht PKW-Fahrzeuge mit Elektroantrieb vorgesehen und darüber hinaus noch einmal rd. 2 Mio. € zur Erneuerung des Fuhrparks bereitgestellt werden.

Bereits in den vergangenen drei Jahren hat der Kommunale Servicebetrieb rd. 8 Mio. € in die Erneuerung der Fahrzeuge des Fuhrparks investiert, um alte Fahrzeuge durch moderne Fahrzeuge (mit Abgasnorm EURO 6 / VI) zu ersetzen. Insgesamt wurden 78 Fahrzeuge ausgetauscht. Dabei wurden auch zwei Plug-In Hybrid-PKW, 3 Kastenwagen mit reinem Elektroantrieb und eine Kehrmaschine mit Elektroantrieb beschafft.

31. Nachhaltige Veranstaltungen

Die Stadt wird eine Leitlinie für nachhaltige Veranstaltungen entwickeln, die städtischen und externen Veranstaltungen als Grundlage und Vorbild dienen soll. Dabei wird der ÖPNV genauso Berücksichtigung finden wie die Nutzung von nachhaltigen Systemen (Mehrweg, biologisch abbaubare Materialien, Müllaufkommen, etc.). Mit der Einführung von Koblenz-Becher und Koblenz-Glas konnte bei bestimmten städtischen Veranstaltungen bereits der Einsatz von Strohhalmen und Einwegbechern drastisch reduziert werden. Auch dieses System soll überprüft und weiterentwickelt werden.

32. Mehrweg-Coffee-to-go-Becher

Jedes Jahr werden in Deutschland 2,8 Milliarden Wegwerfbecher verbraucht — hinzu kommen noch 1 bis 3 Milliarden Deckel. Die Stadt Koblenz will deshalb die Einführung von Mehrweg-Coffee-to-go Bechern unterstützen. Aus diesem Grund wird sie noch in diesem Jahr dem Stadtrat vorschlagen, in Gastronomie und Lebensmittelhandel das Mehrwegsystem ‚Bleib deinem Becher treu’ zu bewerben, welches bereits in Städten wie Mannheim erfolgreich funktioniert. Bereits bestehende Systeme verschiedener Gastromomen können damit ergänzt und erweitert werden. Den Kunden wird es dann möglich sein, Becher zu befüllen, zu kaufen oder zu tauschen und zukünftig auf Mehrweg statt auf Einweg zu setzen. Ebenso wird sich die Stadt darum bemühen, dass sich weitere Städte in der Region an diesem System beteiligen.

33. Berücksichtigung ökologischer und sozialer Standards bei öffentlichen Ausschreibungen

Die Stadt will zukünftig noch stärker ökologische und soziale Standards bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigen.

Schon heute werden gemäß den bestehenden vergaberechtlichen Vorschriften nach entsprechender Prüfung geeignete ökologische Siegel und Zertifikate in städtische Ausschreibungen aufgenommen und zulässige ökologische und soziale Aspekte in Leistungsverzeichnissen als Wertungskriterium vorgegeben. Das betrifft insbesondere die Beschaffung und Reinigung von Dienstbekleidung, Lieferung von Papier und Umschlägen, Beschaffung von Reinigungsmitteln, Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertagesstätten sowie die Beschaffung von Fahrzeugen. Mit Hilfe von Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen können die zuständigen Fachämter aber weiter sensibilisiert werden, um bei Produkten entsprechende Potentiale zu erkennen. Das Angebot dieser Schulungsmaßnahmen wird deshalb zukünftig noch einmal intensiviert.

4.) Weitere Fragen und/oder Anregungen zum Klimanotstand?

Schreibt uns einfach eine Mail! Entweder an fraktion.gruene(at)stadt.koblenz.de oder hier über das Formular: https://gruene-fraktion-koblenz.de/kontakt/