Stadtratssitzung vom 30.09.2020
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Stadt Koblenz tritt der Rahmenvereinbarung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge des Landes Rheinland-Pfalz bei und nimmt unverzüglich diesbezügliche Verhandlungen mit der zuständigen Gesetzlichen Krankenkasse (Barmer GEK) auf.
Begründung:
Geflüchtete müssen im Erkrankungsfall, solange sie noch nicht anerkannt sind oder mindestens 15 Monate in Deutschland leben, vor einem Arztbesuch einen Behandlungsschein beim Sozialamt einholen, Überweisungen zu Fachärzten sind genehmigungspflichtig.
Das ausgehandelte Konzept der elektronischen Gesundheitskarte des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Geflüchtete, welche die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Sie ersetzt das aufwändige Verfahren der einzelnen Genehmigungen. Der Leistungsumfang ist wie zuvor durch das AsylbewerberLeistungsGesetz geregelt.
Anders der Stellungnahme der Stadt Koblenz (UV/0109/2016) vermutet kann auch in Koblenz durch die Umstellung auf die eGK Geld eingespart werden: So hat der Landkreis Kusel bereits vor über einem Jahr eine Auswertung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete veröffentlicht
(0837/2018). Dort heißt es: “Unter Berücksichtigung der Verwaltungsausgaben ergibt sich im Ergebnis ein Einsparpotenzial i.H.v. insgesamt rd. 240,- Euro pro Leistungsberechtigten.” https://sitzungsmanagement.landkreis-kusel.de/bi/vo0050.php?__kvonr=905
Wegen der positiven Erfahrungen hat der Landkreis Kusel beschlossen, die eGK für Flüchtlinge weiterzuführen. Hinzu kommt, dass das jetzige Verfahren für Flüchtlinge nicht zufriedenstellend ist. Der zusätzliche Weg, erst bei der Verwaltung vorstellig werden zu müssen für einen Arztbesuch, nochmals für eine evtl. erforderliche fachärztliche Behandlung, zusätzlich ggf. zur Beurteilung beim Gesundheitsamt, kann eine abschreckende Wirkung haben und so notwendige Behandlungen verzögern.