Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, SPD und WGS: Einführung eines Sozialtickets (KoblenzPass)

Stadtratssitzung vom 20.5.2021

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, ein Sozialticket (KoblenzPass) einzuführen. Es sollen seitens der Verwaltung mit den Verantwortlichen der Koblenzer Freibäder, Hallenbäder, Museen und des Theaters sowie mit dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) und der Koveb GmbH ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung eines Sozialtickets (KoblenzPass) geführt werden. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen den Gremien vor den Haushaltsberatungen vorgelegt werden, damit entsprechende Mittel in den Beratungen zum Haushalt 2022 eingestellt werden können.

Die gewährten Ermäßigungen bei Ticket- und Eintrittspreisen sollen bis zu 50% erreichen.
Im Bereich des ÖPNVs soll der KoblenzPass rund um die Uhr gültig sein.

Bezugsberechtigt für dieses Sozialticket (KoblenzPass) sind Personen, die folgende existenzsichernde Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Weiterhin sind Personen mit geringem Erwerbs- und Renteneinkommen bezugsberechtigt.

Als Einkommensobergrenze (tatsächliches Einkommen netto) für den Bezug des Sozialtickets (KoblenzPass) gilt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze (z. Zt. 1.179,99 Euro) für Einzelpersonen sowie bei Familieneinkommen folgende Einkommensobergrenzen:

2-Personenhaushalt 1.629,99 Euro
3-Personenhaushalt 1.869,99 Euro
4-Personenhaushalt 2.119,99 Euro
5-Personenhaushalt 2.369,99 Euro.

Begründung:
Vielen Menschen mit geringem finanziellem Einkommen ist die Teilhabe an der Koblenzer Kultur und Infrastruktur praktisch versagt. Bestimmte Gruppen von Bedürftigen erhalten zum Teil Ermäßigungen (Schülerinnen, Studierende, Rentnerinnen), während z. B. Hartz IV- Empfänger:innen oder Geringverdienende mit z. T. geringerem Einkommen den Vollpreis zahlen müssen. Gerade für diese Gruppe von Menschen ist der ÖPNV jedoch meist unerlässlich, um alltäglichen Verpflichtungen wie einem Behördengang nachkommen zu können. Zudem ist es beschämend, dass einige Bürgerinnen in Koblenz Kulturangebote ihrer eigenen Heimatstadt nicht wahrnehmen können, nur, weil diese für ihre Einkommenssituation faktisch als „Luxus“ gelten.

Die Berechtigung von Preisermäßigungen ist nicht davon abhängig, einer bestimmten Statusgruppe, wie beispielsweise Studierende oder Rentner:innen anzugehören, sondern faktisch über ein nicht ausreichendes Einkommen zu verfügen, um den vollen Preis zu bezahlen. Im Hinblick darauf, dass Mobilität und Kultur Grundrechte sind, sollten alle Vergünstigungen kommunaler und städtischer Kultur- und sonstiger Infrastruktureinrichtungen vereinheitlicht werden und für alle Bürgerinnen gelten, die nach unserem Antrag bezugsberechtigt sind.

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 18, Enthaltungen: 3