Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Parkraumbewirtschaftung

Stadtratssitzung vom 24.03.2022

Anfrage:
Der Bund hat nach Jahrzehnten der Diskussion den Ländern erlaubt, eigene Anwohnerparkgebührenordnungen zu erlassen. Dies ist in Rheinland-Pfalz noch nicht geschehen. Daher liegt die Hoheit für die Änderung der Parkgebührensatzung beim Stadtrat.

Für Anwohner:innen gilt nach unserer Kenntnis: Bewohner:innen erhalten auf Antrag einen Anwohnerparkausweis für jeweils ein Kraftfahrzeug für eine Parkzone. Dieser berechtigt zum Parken in der betreffenden Parkraumbewirtschaftungszone für den Zeitraum eines Jahres.

Dazu fragen wir:

  1. Wie viele Anwohner-Parkausweise gibt es zum 31.01.2022 in Koblenz?
  2. In wie vielen Haushalten gibt es mehr als einen Anwohnerparkausweis (zum 31.01.2022)?
  3. Welche Parkzonen gibt es und wie verteilen sich die Anwohnerparkausweise nach Parkzonen?
  4. Wie teuer ist ein Anwohnerparkausweis?
  5. Wird bei den Kosten nach Art des Fahrzeugs (z.B. PKW, SUV, Van) unterschieden?
  6. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus den Anwohnerparkausweisen?
  7. Wieviel Parkraumfläche gibt es in Koblenz insgesamt?
  8. Wieviel Parkraumfläche wird durch Anwohnerparkausweise vermietet (in qm)? Bitte eine Übersichtskarte anfügen.
  9. Wie hoch wäre die durchschnittliche Jahresmiete als Parkplatz für die als Anwohnerpark-Flächen ausgewiesenen Parkplätze insgesamt und pro Quadratmeter?
  10. Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmen der nicht als Anwohnerparkraum bewirtschafteten Parkraumflächen insgesamt und pro Quadratmeter?
  11. Wie hoch sind die Herstellungs- und Bewirtschaftungskosten (inkl. Reinigungs- und Winterdienst) für einen Parkplatz?
  12. Wie hoch sind die jährlichen Sondernutzungsgebühren für eine Fläche die einem Anwohnerparkplatz entspricht?