Stadtratssitzung vom 24.03.2022
Anfrage:
Der Bund hat nach Jahrzehnten der Diskussion den Ländern erlaubt, eigene Anwohnerparkgebührenordnungen zu erlassen. Dies ist in Rheinland-Pfalz noch nicht geschehen. Daher liegt die Hoheit für die Änderung der Parkgebührensatzung beim Stadtrat.
Für Anwohner:innen gilt nach unserer Kenntnis: Bewohner:innen erhalten auf Antrag einen Anwohnerparkausweis für jeweils ein Kraftfahrzeug für eine Parkzone. Dieser berechtigt zum Parken in der betreffenden Parkraumbewirtschaftungszone für den Zeitraum eines Jahres.
Dazu fragen wir:
- Wie viele Anwohner-Parkausweise gibt es zum 31.01.2022 in Koblenz?
- In wie vielen Haushalten gibt es mehr als einen Anwohnerparkausweis (zum 31.01.2022)?
- Welche Parkzonen gibt es und wie verteilen sich die Anwohnerparkausweise nach Parkzonen?
- Wie teuer ist ein Anwohnerparkausweis?
- Wird bei den Kosten nach Art des Fahrzeugs (z.B. PKW, SUV, Van) unterschieden?
- Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus den Anwohnerparkausweisen?
- Wieviel Parkraumfläche gibt es in Koblenz insgesamt?
- Wieviel Parkraumfläche wird durch Anwohnerparkausweise vermietet (in qm)? Bitte eine Übersichtskarte anfügen.
- Wie hoch wäre die durchschnittliche Jahresmiete als Parkplatz für die als Anwohnerpark-Flächen ausgewiesenen Parkplätze insgesamt und pro Quadratmeter?
- Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmen der nicht als Anwohnerparkraum bewirtschafteten Parkraumflächen insgesamt und pro Quadratmeter?
- Wie hoch sind die Herstellungs- und Bewirtschaftungskosten (inkl. Reinigungs- und Winterdienst) für einen Parkplatz?
- Wie hoch sind die jährlichen Sondernutzungsgebühren für eine Fläche die einem Anwohnerparkplatz entspricht?