Stadtrat vom 07.11.2025
Anfrage:
1. Laut Pressemitteilung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz vom 29. September
2025 und einem SWR-Bericht vom 27.09.2025 wurde im Keller des Görres-Gymnasiums
vom Landesarchiv ein bislang unbeachtetes Schularchiv entdeckt. Der Bestand umfasst
rund 30 Regalmeter historischer Unterlagen – darunter Amtsbücher, Akten und
Fotografien – und befindet sich nach Angaben der Landesarchivverwaltung in einem stark
beschädigten Zustand (u. a. durch Feuchtigkeit, Schimmel und Nagerbefall). Die
Landesarchivverwaltung kündigte an, die Sicherung und Restaurierung zu übernehmen.
Die Arbeiten werden das Landesarchiv über Jahre beschäftigen.
2. Vor dem Hintergrund der bestehenden Anbietungspflicht für archivwürdiges Schriftgut
nach dem Landesarchivgesetz Rheinland-Pfalz (§ 7 LArchG) und der allgemeinen Pflicht
öffentlicher Stellen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Sicherung historischen
Archivguts stellen wir folgende Fragen:
3. Wie konnte es geschehen, dass rund 30 Regalmeter Archivgut über Jahrzehnte in einem
kommunalen Gebäude unsachgemäß gelagert wurden und nicht dem Landesarchiv zur
Verwahrung angeboten wurden, obwohl das Görres-Gymnasium nach unseren
Informationen in einer bestehenden Kooperation mit dem Landesarchiv steht?
a. Wurde die Schulbibliothek oder das Schularchiv regelmäßig überprüft bzw.
inventarisiert?
b. Wann fand die letzte Begehung oder fachliche Begutachtung der Archivräume statt?
4. Ist auszuschließen, dass archivwürdige Unterlagen oder wertvolle Dokumente im Laufe
der Jahrzehnte unberechtigt entwendet wurden?
a. Wurde im Zuge der Entdeckung eine Prüfung auf Vollständigkeit des Archivs
vorgenommen?
b. Hat die Stadtverwaltung oder das Landesarchiv Recherchen auf dem Online
Antiquariats- oder Auktionsmarkt (z. B. eBay, ZVAB etc.) veranlasst, um mögliche
Entwendungen zu erkennen?
5. Wurde der nun entdeckte Kellerraum bislang als Archivraum geführt oder war er als
Lagerraum unbekannt?
a. Kann die Schulverwaltung ausschließen, dass sich im Gebäudekomplex weitere
unentdeckte Archivräume oder Depots befinden?
6. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Zustand der Unterlagen im Hinblick auf den
Umstand, dass die Archivierung des Schriftgutes eine kommunale Pflichtaufgabe ist?
a. Sieht die Verwaltung Anhaltspunkte für eine Verletzung der archivrechtlichen
Sorgfalts- oder Anbietungspflicht?
b. Wie wird künftig sichergestellt, dass kein weiteres kommunales Archivgut gefährdet
ist?
7. Welche Kosten entstehen der Stadt Koblenz durch die notwendige Restaurierung und
dauerhafte Sicherung des Archivgutes?
a. Trägt die Stadt als Eigentümerin und Verantwortliche für das Schulgebäude die Kosten
der Bergung und Konservierung?
b. Wird geprüft, ob die Kosten ganz oder teilweise über eine Eigenschadensversicherung
oder andere Fördermittel gedeckt werden können?