Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Auswirkungen der Einschränkung des Zugangs zu Integrationskursen auf die Sprachförderung für Geflüchtete in Koblenz

Stadtrat vom 26.03.2026

Anfrage:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Trägerrundschreiben vom 09.02.2026 darüber informiert, dass Ausländerinnen und Ausländer künftig nicht mehr auf Grundlage des § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zum Integrationskurs zugelassen werden können. Von dieser Entscheidung sind unter anderem Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geflüchtete aus der Ukraine betroffen.
Die Entscheidung wurde mit fehlenden Mitteln im Bundeshaushalt begründet. Dies erscheint nur schwer nachvollziehbar: Die Zahl der neu ankommenden Geflüchteten ist zuletzt zurückgegangen und gleichzeitig wurden die Mittel für Integrationskurse im Bundeshaushalt 2026 sogar auf 1,086 Milliarden Euro erhöht. Parallel dazu wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber vom Bundesinnenministerium erleichtert, indem die Wartezeit für die Arbeitsaufnahme auf drei Monate verkürzt wurde. Gerade vor diesem Hintergrund sind Sprachkenntnisse eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Fördermittel der Landesregierung für das Programm „Sprachziel: Deutsch“ waren in der Vergangenheit regelmäßig vollständig ausgeschöpft. Ein alternativer Auffangmechanismus auf Landesebene ist daher derzeit nicht zu erwarten.
Mehrere Bildungsträger berichten bereits, dass sie nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten suchen, um bestehende Kursangebote aufrechterhalten zu können. Ohne zusätzliche Unterstützung droht ein Wegfall von Kursstrukturen, die über Jahre aufgebaut wurden.
In der Stadt Koblenz wird Sprachförderung derzeit über die Leistung 1118 – Migration und Integration mit jährlich 25.000 Euro unterstützt. Von diesen Mitteln profitieren insbesondere die städtische Volkshochschule sowie freiberufliche Dozentinnen und Dozenten. Die Angebote richten sich vor allem an Geflüchtete, die keinen Zugang zu einem Integrationskurs haben oder noch auf einen Kursplatz warten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang kommunale Maßnahmen erforderlich sind, um bestehende Sprachförderstrukturen zu sichern und Integrationschancen vor Ort zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Personen in Koblenz haben in den vergangenen drei Jahren einen Integrationskurs besucht? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
  2. Wie viele Personen in Koblenz haben in den vergangenen drei Jahren auf Grundlage des § 44 Abs. 4 AufenthG Zugang zu einem Integrationskurs erhalten? Bitte nach Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln.
  3. Wie hoch war deren Anteil in Prozent an der Gesamtzahl der Integrationskursteilnehmerim jeweiligen Jahr?
  4. Wie viele Personen mit Wohnsitz in Koblenz befinden sich aktuell in einem Integrationskurs?
  5. Können über die Verpflichtung nach §44 AufenthG alle betroffenen Personengruppenaufgefangen werden? Welche Personengruppen profitieren nicht von einer „Verpflichtung“?
  6. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung für die Integrationsarbeit in Koblenz, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsmarktintegration?
  7. Welche Sprachkursangebote außerhalb der Integrationskurse werden derzeit in Koblenz angeboten (z. B. kommunale Kurse, Angebote der Volkshochschule, Angebote freier Träger, ehrenamtliche Angebote)?
  8. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in den vergangenen drei Jahren die Sprachkurse der VHS Koblenz genutzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
  9. Wie bewertet die Verwaltung die derzeitige Höhe der kommunalen Mittel in der Leistung 1118 – Migration und Integration in Höhe von 25.000 Euro, die zweckgebunden für Deutschkurse an der VHS Koblenz ausgegeben werden im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen?
  10. Sieht die Verwaltung die Gefahr, dass bestehende Sprachkursangebote in Koblenz aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen wegfallen oder reduziert werden?
  11. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die kommunale Sprachförderung kurzfristig zu stabilisieren oder auszubauen?
  12. Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären aus Sicht der Verwaltung erforderlich, umbestehende Kursstrukturen zu sichern oder zusätzliche Angebote aufzubauen?
  13. Welche Kooperationen bestehen aktuell zwischen Stadt, Volkshochschule, freien Bildungsträgern und ehrenamtlichen Initiativen im Bereich der Sprachförderung?
  14. Plant die Verwaltung Gespräche mit dem Land Rheinland-Pfalz oder dem Bund, um auf die Auswirkungen der neuen Regelung hinzuweisen und mögliche Ausgleichsmaßnahmen zu erörtern?
  15. Hält die Verwaltung es für sinnvoll, die kommunalen Mittel für Sprachförderung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen?