Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD: Einführung einer Quartierspflege in Koblenz

Stadtrat vom 03.09.2026

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
1. ob das Modell der Quartierspflege nach dem Vorbild anderer Kommunen (z. B. Leipzig oder des Landkreises Mayen-Koblenz) auch in Koblenz eingeführt werden kann,
2. ob eine Umsetzung in kommunaler oder freier Trägerschaft möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist,
3. welche Stadtteile sich für ein Pilotprojekt eignen,
4. welche personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür erforderlich wären,
5. in welchem Umfang Leistungen der Pflegeversicherung (insbesondere Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI), Förderprogramme oder weitere Finanzierungsquellen genutzt werden können,
6. welche Auswirkungen eine Quartierspflege auf die Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Pflege sowie auf die kommunalen Ausgaben der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erwarten lässt,
7. wie bestehende Angebote – insbesondere Gemeindeschwesternplus, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfe, Seniorenberatungen sowie Stadtteilangebote wie das Tischlein-Deck-dich in Güls oder anderswo – sinnvoll miteinander vernetzt werden können.

Begründung:
Die Ausgaben der Stadt Koblenz unter anderem im Teilhaushalt 6 Jugend und Soziales steigen seit Jahren. Einen großen Anteil nehmen dabei die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ein. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer Wohnung bleiben möchten.
Mit dem Landesprogramm Gemeindeschwesternplus besteht bereits ein wichtiges präventives Beratungsangebot, dass sich aber nur auf einzelne Stadteile beschränkt. Auch dort zeigt sich, dass für die Senioren häufig gerade die haushaltsnahen Unterstützungsleistungen fehlen. Ohne diese Hilfen kommt es oftmals früher zu Pflegebedürftigkeit oder sogar zu einer stationären Unterbringung.
Das Modell der Quartierspflege verfolgt einen anderen Ansatz. Quartierspflegerinnen und Quartierspfleger koordinieren wohnortnahe Unterstützungsangebote (wie z.B. Einkaufen, Aufräumen, Reinigen, Gartenarbeit, etc.), aktivieren Nachbarschaftshilfe, vermitteln ehrenamtliche oder geringfügig beschäftigte Helferinnen und Helfer und vernetzen professionelle Angebote. Dadurch können Angehörige entlastet, soziale Isolation vermindert und ein längerer Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht werden.


Die Finanzierung erfolgt in vielen Fällen überwiegend über Leistungen der Pflegeversicherung (insbesondere § 45b SGB XI), ergänzt durch Fördermittel und kommunale Beiträge. Dadurch entstehen vergleichsweise geringe kommunale Eigenanteile.
Hinzu kommt, dass Rheinland-Pfalz laut der Bürger-Survey-Studie bundesweit über ein besonders hohes ehrenamtliches Engagement verfügt. Dieses Potenzial könnte durch eine professionelle Koordinierung deutlich besser genutzt werden.
Eine Quartierspflege könnte deshalb sowohl einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen als auch zur langfristigen Begrenzung der kommunalen Sozialausgaben leisten. Vor einer möglichen Einführung sollen daher zunächst die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.