Anfrage – Atom-Transporte durch das Koblenzer Stadtgebiet

Jeder Transport radioaktiver Materialien birgt Risiken und bringt Strahlengefahren mit sich. Bei Unfällen, die zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe führen, wären Verstrahlungen vieler Menschen, sicherlich der Ersthelfer und Einsatzkräfte und der Umwelt die katastrophale Folge.

Weil in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Transporten von Uranhexafluorid, Uranoxiden, Brennelementen für Atomkraftwerke und anderen radioaktiven Stoffen durch Rheinland-Pfalz führte, bitten wir Sie darum, zu den Transporten die das Stadtgebiet von Koblenz betrafen, bzw. den Einsatzradius hier ansässiger Katastrophenschutzeinheiten (Feuerwehr, THW, Polizei, Bundeswehr und andere) folgende Fragen jeweils für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zu beantworten.

Unsere Fragen beziehen sich also auch auf die das Koblenzer Stadtgebiet tangierenden Autobahnen und Wasserstraßen, sowie die auf dem Gebiet der Stadt Koblenz bzw. im Umkreis befindlichen Bundeswehrliegenschaften.

  1. Wann wurden innerhalb der letzten drei Jahre radioaktive Stoffe durch das Koblenzer Stadtgebiet bzw. durch den Einsatzradius der entsprechenden Einsatzkräfte transportiert (Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs)?
  2. Wer waren die jeweiligen Absender (jeweils Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
  3. Wie wurden die jeweiligen radioaktiven Stoffe klassifiziert?
  4. Um welche beförderten radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei?
  5. Welche Arten von Behältern (zum Beispiel Castor-Behälter) wurden für die Transporte der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typenkennung der Behälter angeben)?
  6. Welche Mengen welcher Stoffe wurden bei den einzelnen Transporten befördert?
  7. Führten die Transporte durch Natur- oder Wasserschutzgebiete?
  8. Ist sichergestellt, dass bei einem möglichen Unfall eine Kontamination des Grundwassers verhindert wird? Falls ja, durch welche Maßnahmen?
  9. Welche Beförderungsmittel (Schiff, Bahn, Lkw, Flugzeug, sonstige – mit konkreter Angabe) wurden zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet und welche Unternehmen waren an den Transporten beteiligt?
  10. Wo wurden radioaktiven Stoffe umgeladen?
  11. Wurden radioaktive Stoffe innerhalb der letzten drei Jahre für mehr als 24 Stunden im Koblenzer Stadtgebiet bzw. im Einsatzradius der entsprechenden Einsatzkräfte zwischengelagert? Falls ja:
    a) An welchem Ort und für welche Zeitdauer fand die Zwischenlagerung statt?
    b) Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden getroffen, um bei der Zwischenlagerung der radioaktiven Stoffe Unfälle und Entwendungen ausschließen zu können?
  12. Welche Behörden beziehungsweise welche Ämter werden im Einzelnen vorab über Transporte und eventuelle Zwischenlagerungen radioaktiver Stoffe informiert?
  13. Treffen diese Behörden besondere Vorkehrungen zur sicheren Abwicklung der Transporte und für eventuelle Zwischenlagerungen? Falls ja, welche?
  14. Welche Verstöße wurden in den vergangenen fünf Jahren festgestellt und wer waren die Verursacher?
  15. Wie, wann, von wem und wie oft wurden und werden die zu transportierenden radio-aktiven Stoffe messtechnisch überwacht?
  16. Welche Art von Strahlungsmessgeräten (zum Beispiel für Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlen) und sonstigen Messgeräten wurde und wird verwendet, um den Austritt radioaktiver Stoffe und nicht radioaktiver Begleitstoffe, auch im Falle eines Unfalls, feststellen zu können
  17. Welche gesetzlichen und welche Verwaltungsvorschriften greifen im Fall eines Unfalls auf dem Transportweg, bei dem radioaktive Stoffe oder nicht radioaktive Begleitstoffe freigesetzt werden?
  18. Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden speziell auf Transportschiffen für den Fall eines solchen Unfalls ergriffen, bei dem radioaktive Stoffe oder nicht radioaktive Begleitstoffe freigesetzt werden?
  19. Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden speziell auf eventuell stattfindenden Zwischenlagerungen für den Fall eines solchen Unfalls ergriffen, bei dem radioaktive Stoffe oder nichtradioaktive Begleitstoffe freigesetzt werden?
  20. Sind die Beschäftigten an den eventuell bestehenden Zwischenlagerorten für einen solchen Unfall ausgebildet?
  21. Welche konkreten Schutz-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen sind für Menschen und Umwelt im Bereich der Transportwege für den Fall eines Unfalls geplant, bei dem radioaktive Stoffe oder nichtradioaktive Begleitstoffe in die Umwelt gelangen?
  22. Bezogen auf die Fragen 20 und 21: Welche speziell ausgebildeten Kräfte stehen für einen solchen Unfall bereit und sind kurzfristig verfügbar?
  23. Welche konkreten Alarmzeiten gibt es für welche Einsatzkräfte?
  24. Schließen die rechtlichen Rahmenbedingungen den Einsatz der Bundeswehr ein? Falls ja: Welche Einheiten werden im Falle eines Unfalls eingesetzt?
  25. Sind für den Fall eines Unfalls, bei dem radioaktive Stoffe oder nichtradioaktive Begleitstoffe freigesetzt werden, in den Orten entlang der Transportstrecke Evakuierungsmaßnahmen vorgesehen?
    a) Wenn ja: Welche Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen, welche Gebiete betreffen sie und von welchen Behörden beziehungsweise Einsatzkräften werden sie angeordnet und durch wen durchgeführt?
    b) Wenn nein: Weshalb sind für den Fall, dass radioaktive Stoffe oder nichtradioaktive Begleitstoffe in die Umwelt gelangen, keine Schutz-, Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen vorgesehen?
  26. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Gefahr, die von Atom-Transporten durch Koblenz  oder entlang der das Stadtgebiet tangierenden Autobahnen und Wasserstrassen ausgeht?
  27. Welche Gefahren bestehen für die Bevölkerung, welche für Natur und Umwelt?
  28. Wer trägt die Kosten für all diese Maßnahmen? Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenträgern.