Im Mai 2011 wird in Deutschland – wie in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden, der so genannte Zensus 2011. Die letzte Zählung dieser Art datiert im früheren Bundesgebiet aus dem Jahr 1987. Das Erhebungskonzept des Zensus 2011 sieht eine weitgehend registergestützte Durchführung vor.
Es wird daher keine Befragung aller BundesbürgerInnen geben. Nach einer Auswertung von Melde- und Verwaltungsregistern werden zehn Prozent der Haushalte in einer ergänzenden Stichprobe einbezogen. Die dabei aufkommenden Fragen zu Verfahren und Kosten sollte bei einer so sensiblen Befragung frühzeitig beantwortet werden, um die notwendige Transparenz zu erreichen.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wo ist in Koblenz die Erhebungsstelle für den Zensus 2011 angesiedelt und wie ist die Erreichbarkeit der Erhebungsstelle sichergestellt?
- Wie und nach welchen Gesichtspunkten werden die Erhebungsbeauftragten ausgewählt?
- Wer ist Leiter der Erhebungsstelle und aus welchen Ämtern werden Mitarbeiter in die Erhebungsstelle abgeordnet?
- Gibt es bereits eine Dienstanweisung im Sinne des § 6 Abs. 5 Zensusausführungsgesetz RLP 2011?
- Soll Auskunftspflichtigen für den Fall der Verweigerung oder Nichterteilung der Auskünfte Zwangsmittel angedroht werden und wenn ja welche?
- Wie werden die Interviewer ausgewählt und geschult?
- Mit welcher Dauer wird für die Datenerhebung gerechnet? Wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen sein?
- Wie hoch sind die Kosten für den Zensus 2011 für die Stadt Koblenz?
- Welcher Anteil wird davon vom Land Rheinland-Pfalz bzw. vom Bund getragen?
- Wie hoch sind die Kosten für die Datenübermittlung an das Statistische Landesamt und auf welche Art werden die Daten übermittelt?