Anfrage – IGS Koblenz, Projekt Schulbushaltestelle

Im Jugendforum 2007 (!) informierten uns die Schülerinnen und Schüler der IGS über die Gefahrenbereiche vor ihrer Schule. Seither wurden unsererseits mehrere Anfragen über den Stadtrat und direkt mit dem Tiefbauamt gestellt. Die Antwort auf die letzte Anfrage vom 21.08.2012 im Rat endete mit dem letzten Absatz:

“Nach der Rechtsverbindlichkeit der Nachtragshaushaltssatzung 2012 wird die Verwaltung eine neue Mittelfreigabe beantragen. Hierbei wird die Unabweisbarkeit für den Gehweg Eifelstraße aus Sicherheitsaspekten (Daseinsfürsorge) begründet.”
(Nachtrag zum Haushalt 2012 VE 45.000,- Euro)

Eine erneute Nachfrage per E-Mail am 14.01.2013 wurde u.a. mit folgendem Satz beantwortet:

“Es ist geplant, nach der Rechtsverbindlichkeit der Haushaltssatzung 2013 die Mittelfreigabe für die Baumaßnahme zu beantragen und dann die Maßnahme umzusetzen.”

Bei allem Verständnis für die vielen Projekte, die von der Verwaltung umzusetzen waren, ist eine Maßnahme, die den Schutz unserer Kinder betrifft, immer noch nicht umgesetzt worden. Der Wunsch der Schüler/innen und unser Antrag sind knapp 6 Jahre alt!

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Warum wurde die Maßnahme nach Rechtsverbindlichkeit des Nachtragshaushalt nicht umgesetzt?
  2. Wurde die Mittelfreigabe zum Nachtrag 2012 vom Fachamt (Tiefbauamt) beantragt?         
    Wenn ja,
    2. a. wurden die Mittel vom Stadtvorstand nicht freigegeben?
    2. b. Welche Gründe gibt es dafür?
    2. c. Bei einer Mittelfreigabe (Daseinsfürsorge) zum Nachtragshaushalt 2012 könnte die Maßnahme im Frühjahr 2013 umgesetzt werden. Ist diese Schlussfolgerung richtig?
  3. Wurde die Mittelfreigabe zum Nachtragshaushalt 2012 vom Fachamt (Tiefbauamt)     beantragt?
    3.a. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wann erfolgt die Beantragung des Fachamtes zur Mittelfreigabe für den Haushalt 2013?
  5. Wann wird mit der Maßnahme begonnen?
  6. Wie lange ist schätzungsweise die Bauzeit bis zur Fertigstellung?