Anfrage – Ökologische Baubegleitung BP 260

Ökologische Baubegleitung:

Zur Gewährleistung der Durchführung der Schutzmaßnahmen am zu erhaltenden Baum bzw. Vegetationsbestand sowie zur Überwachung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ist für die Zeit der Baudurchführung (Eingriff und Ausgleich) eine ökologische Baubegleitung durch eine auf dem Gebiet der Ökologie und Faunistik fachkundige Person durchzuführen. Insbesondere vor allen erforderlichen Fällungen von Altbäumen ist die zuständige Naturschutzbehörde rechtzeitig bzgl. des Schutzes von Fledermäusen und der Höhlenbrüter hinzuzuziehen.

Die Leistungen zu einer ökologischen Baubegleitung sollten in der Planungsphase beginnen.
Aufgabe der ökol. Baubegleitung ist es, Defizite in der Umsetzung von Umweltauflagen während der Bauphase zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

  1. Welche Leistungen müssen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erbracht werden?
  2. Wie wird dies im BP 260 umgesetzt?
  3. Wer erstellt die Planung zu einer ökologischen Baubegleitung?
  4. Wer beaufsichtigt die Umsetzung?
  5. Wird seitens der Verwaltung überprüft , ob sichergestellt ist, dass die ökologische Baubegleitung von Fachpersonal mit entsprechendem Umweltwissen begleitet wird? Wenn, ja. Wer prüft? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wer übernimmt die Aufklärung und Beratung des Bauherrn und der Personen, die am Bau tätig sind?
  7. Wer kennzeichnet die sensiblen Bereiche und Tabuzonen auf der Baustelle?
  8. Findet eine fortwährende Kontrolle des Bauablaufs statt? Wenn ja, wie oft? Wer kontrolliert? Welche Ämter sind zuständig? Wenn nein, warum nicht?
  9. Parallel sollte eine weitere Reduzierung von Eingriffen sowie die Prüfung auf nicht planungsgemäße Ausweitung der Eingriffe verhindert werden. Wird dies auch geprüft? Wenn ja, welche Ämter sind zuständig? Wenn nein, warum nicht?
  10. Wer dokumentiert den Bauablauf der ökologischen Baubegleitung? Wird diese Dokumentation geprüft? Wer prüft?