Antrag – Erhalt der Schwangerenberatung

Der Stadtrat möge beschließen: Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, die Schwangerenberatung in Koblenz personell auf dem Niveau der vom Land genehmigten Regelpersonalstellen zu erhalten und die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen zurückzunehmen.

Begründung:

Die Ratsuchenden der Schwangerenberatungsstellen können nicht die Leidtragenden einer mangelnden finanziellen Beteiligung der umliegenden Städte und Kreise an der Schwangerenberatung sein. Die Ratsuchenden  besitzen einen Rechtsanspruch auf eine wohnortnahe und weltanschaulich unabhängige Beratung. Den Beratungsstellen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann deshalb eine Abweisung der Ratsuchenden aus dem Umland nicht zugemutet werden. Vielmehr schätzen die Ratsuchenden das plurale Angebot der Schwangerenberatungsstellen in Koblenz, die sie in ihrem Kreis oder ihrer Stadt nicht vorfinden. Hier hat Koblenz bisher vorbildlich die Funktion eines Oberzentrums wahrgenommen.

Von den Kürzungen bei der Schwangerenberatung wäre nicht nur die konkrete Beratung betroffen, sondern auch die Sexualaufklärung der Beratungsstellen in den Schulen. Diese Aufklärung leistet nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schwangerschaftsabbruchrate.

Von einer Kürzung wäre pro familia mit dem Verlust einer kompletten Fachpersonalstelle besonders betroffen und das, obwohl die Anzahl der Beratungen auf hohem Niveau verbleibt und vielfältige neue Aufgaben wie z.B. in Kontext „Früher Hilfen“ dazu gekommen sind.