Stadtratssitzung vom 26.04.2018
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat bekräftigt seine Resolution aus 2016 zum Thema Ultranet. Es wird weiterhin eine Erdverkabelung gefordert, sollte eine Verlegung der Strecke nicht außerhalb des bewohnten Gebietes möglich sein.
Weiterhin fordert der Stadtrat die Verwaltung auf, bei der Offenlage zu diesem Verfahren entsprechende Eingaben zu machen. Sollte der Betreiber weiterhin an seinen Plänen festhalten und unter anderem die Gleichstromleitungen über die Grundschule in Wallersheim führen wollen, wird die Verwaltung beauftragt, Klage zu erheben.
Begründung:
Ultranet – so heißt die neue Gleichstromverbindung zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Rund 2.000 Megawatt elektrische Leistung kann die 340 km lange Leitung übertragen. Amprion plant und baut Ultranet zusammen mit TransnetBW. Dabei wird erstmals Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben Masten übertragen, den sogenannten Hybridmasten.
Gleich- und Wechselstrom wurden weltweit noch nie zuvor gleichzeitig auf einem Strommast betrieben! Die benötigten Konverter-Stationen am Anfangs- und Endpunkt in Osterrath und Philippsburg (Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom und umgekehrt) werden erstmalig für dieses Projekt entwickelt. Sie benötigen nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibers eine Fläche von jeweils 100.000 m² und verursachen Kosten von 900 Millionen Euro.
Die betroffenen Menschen werden einem Pilotprojekt/ Feldversuch ausgesetzt. Die gesundheitlichen Risiken sind für dieses Pilotprojekt unklar und würden sich erst nach Jahrzehnten zeigen. Studien oder Beweise für die Ungefährlichkeit dieser beiden Übertragungstechniken auf einem Mast gibt es nicht.
Deshalb sind diese als unerprobt anzusehen und abzulehnen. Selbst die Strahlenschutzkommission empfiehlt für den Betrieb von Gleichstromleitungen die Beauftragung von Forschungsprojekten in Form von Humanstudien.
Wir wollen nicht einem Feldversuch mit Besorgnispotential ausgesetzt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass hier eine mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdung offenbar billigend in Kauf genommen wird, wenn eine nicht erforschte Technik weltweit erstmals in dieser räumlichen Nähe zur Wohnbebauung zum Einsatz kommen soll.
In Koblenz führt führen diese Masten direkt über die Grundschule in Wallersheim und die anliegende Wohnbebauung. Nach §4 der 26.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.BImSchV) dürfen wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen nur vorgenommen werden, wenn die magnetische Flussdichte die Grenzwerte nicht übersteigt. Das ist in diesem Fall höchst zweifelhaft.
Im Punkt 3 wird weiter aufgeführt, Anlagen mit Frequenzen von 50 Hertz und einer Nennspannung von 220 Kilovolt und mehr dürfen Gebäude, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nicht überspannen.
Für dieses Gleichstrombauvorhaben findet das Bundesbedarfsplangesetz keine Anwendung. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand für den Neubau von Gleichstromtrassen von 400 m zur Wohnbebauung und der Erdkabelvorrang vor Freileitungen gelten einzig beim Projekt ULTRANET nicht.
Deutschlandweit werden die Menschen beim Bau von Gleichstromtrassen mit den vorgenannten Standards geschützt. Es scheint offensichtlich, dass Sicherheits- und Umweltaspekte aus wirtschaftlichen Gründen vernachlässigt werden.
Hans-Peter Ackermann