Stadtratssitzung vom 21.06.2018
Anfrage:
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), ist ein in der ersten von vier Reformstufen in Kraft getretenes Bundesgesetz, mit dem der Gesetzgeber sich das Ziel gesetzt hatte, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäße Gestaltung mit besserer Nutzer*innenorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höherer Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe zu erreichen.
Kritiker des Gesetzes bemängelten dagegen, dass der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt werden soll, die Bevormundung durch Behörden steige, ein Sparzwang entstehe und sich der geplante Bürokratieabbau durch die Ausgestaltung des Gesetzes nicht realisieren lasse.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in vielen Bereichen die Kommunen zuständig.
Deswegen fragen wir die Verwaltung:
- Wie bereitet sich die Verwaltung auf die Einführung des Teilhabegesetzes vor?
- Wie wird in der Praxis die Assistenz für Menschen mit Behinderungen beantragt und welche Kriterien müssen für eine Genehmigung erfüllt sein?
- Wie hat sich der Bedarf an Assistenzen von 2014 bis 2017 verändert (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)
- Wie hoch ist die Anzahl an Assistenzen in anderen kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu Koblenz. (Aufgeschlüsselt nach Städten)
Hans-Peter Ackermann